Burg (dpa)

Box-Profi brach seiner Ex den Kiefer: Geldstrafe statt Knast

| 09.11.2021 16:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ex-Juniorenweltmeister Tom Schwarz (r.) im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Burg. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB
Ex-Juniorenweltmeister Tom Schwarz (r.) im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Burg. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB
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Dem Boxer Tom Schwarz drohen bis zu zehn Jahre Haft. Am Ende wird das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldstrafe eingestellt.

Bei ihm flossen Tränen der Erleichterung, seine Ex-Freundin verließ schweigend den Saal: Das Verfahren gegen den Box-Profi Tom Schwarz wegen gefährlicher Körperverletzung ist am Dienstag am Amtsgericht Burg bei Magdeburg nach fast fünfstündiger Verhandlung eingestellt worden.

Im schlimmsten Fall hätte Schwarz eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren gedroht. Stattdessen muss der 27-Jährige bis zum Ende des Jahres nur eine Geldstrafe von 2500 Euro an die Staatskasse überweisen.

„Es lag ein Fehlverhalten auf beiden Seiten vor. Er ist eben der Meister der fliegenden Fäuste und nicht der Meister des gesprochenen Wortes“, sagte Richter Winfried Leopold. „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können. Aber auch die Ex-Freundin hat sich nicht mit Ruhm bekleckert.“

Beide haben Fehler gemacht

Dem durch einen Kampf gegen Superstar Tyson Fury einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gewordenen Schwarz war vorgeworfen worden, seine Ex-Freundin im Mai 2020 vor einer Pizzeria zunächst zu Boden gestoßen haben und ihr im weiteren Verlauf den Kiefer mit einem Schlag mehrfach gebrochen haben. Beide Punkte wurden durch Gutachten und Zeugen bestätigt. Auslöser der Auseinandersetzung war offenbar ein Streit zwischen Schwarz' Ex-Freundin und seiner heutigen Frau.

Allerdings sah das Gericht die gefährliche Körperverletzung als nicht erwiesen an, da kein Beweis für eine Lebensbedrohlichkeit der Ex-Freundin erbracht werden konnte. „Dafür reichen die in der Hauptverhandlung getroffenen Aussagen nicht aus“, sagte Leopold und zog lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung in Betracht. Dafür hätte das Höchstmaß fünf Jahre Gefängnis betragen.

Leopold legte eine gewisse Mitschuld der früheren Freundin nahe, da sie Schwarz nach dem Schubser zu dessen Auto gefolgt war, wo dann der Schlag erfolgte. „Sie konnte nicht stichhaltig erklären, warum sie ihm gefolgt ist“, sagte Leopold. Die Ex-Freundin wollte den Streit nach eigener Aussage schlichten, eine Zeugin berichtete allerdings auch von Schlägen gegen den Boxer.

Die Verteidigung brachte am Ende sogar einen Freispruch für Schwarz ins Gespräch. „Die Verletzungen hat mein Mandant von Anfang an bedauert“, sagte Schwarz' Anwalt Stefan Conen. „Meines Erachtens liegt eine Notwehrhandlung vor, da mein Mandant eingeengt in seinem Range Rover saß und nirgendwohin ausweichen konnte. Da sehe ich die Chance auf einen Freispruch.“ Dieser Argumentation folgte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht.

Schwarz war einst Juniorenweltmeister im Schwergewicht, hat seit September 2019 allerdings keinen Kampf mehr bestritten. Von seinem Boxstall SES war der Hallenser bis zum Ende des Verfahrens suspendiert worden. Ob und wann Schwarz nun für SES wieder in den Ring zurückkehrt, ist noch offen.

© dpa-infocom, dpa:211109-99-927499/4

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