Luxemburg (dpa)
Staubsaugerfirmen scheitern mit Millionenklage gegen EU
Hat die EU beutellosen Staubsaugern durch rechtliche Vorgaben einen Wettbewerbsnachteil verschafft? Ein Gericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Die britische Firma Dyson und andere Staubsaugerhersteller haben in einem Millionen-Streit um Energielabel gegen die EU-Kommission eine Niederlage erlitten.
Das Gericht der EU stellte am Mittwoch fest, dass die Kommission weder die Grenzen ihres Ermessens unzulässig überschritten noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung hinreichend verletzt habe. Der Hersteller Dyson und weitere Kläger hatten die EU-Kommission in einem langjährigen Streit um Kennzeichnungen der Energieeffizienz von Staubsaugern auf Schadenersatz von bis zu 303,2 Millionen Euro verklagt (Rechtssache T-127/19).
Sie begründeten die Forderungen unter anderem damit, dass die EU-Kommission mit einer Verordnung beutellose Staubsauger gegenüber traditionellen Beutelstaubsaugern benachteiligt habe. Dies habe die Klägerinnen dabei eingeschränkt, Geschäfte zu tätigen und fair mit Wettbewerbern zu konkurrieren.
Dyson war 2018 erfolgreich vor dem EU-Gericht gegen eine Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Dyson, Verkäufer von beutellosen Staubsaugern, sah sich deswegen ungerecht behandelt. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.
Das Gericht der EU befand jedoch, dass die EU-Exekutive mit der Einführung des Energiekennzeichnungssystems im Jahr 2013 im Recht war, auch wenn die Vorschriften letztendlich für nichtig erklärt wurden. Die Kommission habe ein Verhalten gezeigt, „das von einer durchschnittlich umsichtigen und sorgfältigen Behörde erwartet werden kann“, so das Gericht in der Pressemitteilung. Dyson hat nun etwas mehr als zwei Monate Zeit, um das Urteil beim höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), anzufechten.
Kritik vom Unternehmensgründer
Der Gründer des Unternehmens, James Dyson, wetterte am Mittwoch in einem Meinungsartikel in der britischen Zeitung „The Telegraph“ gegen aus seiner Sicht „innovationsfeindliche Regeln“ der EU. Die Energiekennzeichnung überschätzte die tatsächliche Leistung von Staubsaugern mit Beutel, von denen viele eine gute Bewertung erhalten hätten, schrieb Dyson, bevor das Urteil des Gerichts veröffentlicht wurde. Dies habe seinem Unternehmen und den Verbrauchern geschadet, betonte er. Die Firma hatte beutellose Staubsauger groß gemacht und ist international tätig.
Zuletzt war das Unternehmen dadurch in die Schlagzeilen geraten, weil sich James Dyson regelmäßig positiv zum Brexit äußert. Außerdem war die britische Regierung in die Kritik geraten, nachdem die BBC berichtete, dass sich Premierminister Boris Johnson im vergangenen Jahr mit dem Unternehmer James Dyson per Handy-Textnachricht über Steuererleichterungen für dessen Unternehmen bei der Produktion von Beatmungsgeräten unterhalten hatte.
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