Rhauderfehn/Westoverledingen
Streit um Schutzgebiet: Landwirte im Kloster Moor müssen zahlen
Die Kläger müssen die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Landrat Bramlage zeigt sich verwundert, dass unterdessen ausgerechnet die Befürworter einer Beendigung des Landschaftsschutz-Verfahrens im Kreistag sich nun gegen einen Torfabbau im Kloster Moor wehren.
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