Leer/Osnabrück

Korruption: Ex-Chefarzt aus Leer angeklagt

| 10.12.2018 21:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück klagt den Ex-Chefarzt der Wirbelsäulenchirugie des Klinikums Leer, Dr. Hamid Afshar-Möller, an. Es gibt weitere Verdächtige.

Osnabrück/Leer - Die Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zwei Anklagen gegen den ehemaligen Leiter der Abteilung für Wirbelsäulenchirurgie am Klinikum Leer, Dr. Hamid Afshar-Möller, sowie den Geschäftsführer eines Medizinprodukteherstellers und die Ex-Geschäftsführerin eines Unternehmens, das Medizinprodukte vertreibt, erhoben. Zuständig ist die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich. Das teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit.

In der Anklage gegen den Mediziner und den Geschäftsführer der Firma aus Neuenburg am Rhein geht es demnach um den Vorwurf der Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung. Beide sollen 2010 ein Implantat für die Wirbelsäulenchirurgie entwickelt haben. Afshar-Möller soll dann daran mitgewirkt haben, dass das Implantat bei ersten Operationen in der Abteilung für Wirbelsäulenchirurgie des Klinikums Leer eingesetzt wurde. Als Gegenleistung soll er prozentual an den Umsätzen mit dem Implantat beteiligt worden sein und so in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt mehr als 14 000 Euro erhalten haben.

Ob es zum Prozess kommt, ist noch offen

In der zweiten Anklage geht es um den Vorwurf der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung in einem besonders schweren Fall. Afshar-Möller und die ehemaligen Geschäftsführerin einer Firma aus Oberursel (Hessen) sollen laut Staatsanwaltschaft 2011 vereinbart haben, dass er für die Umsätze, die das Unternehmen durch den Verkauf von Medizinprodukten für die Wirbelsäulenchirurgie an das Klinikum Leer erzielt, eine umsatzabhängige Provision erhält. Auf der Grundlage soll Afshar-Möller von 2011 bis 2016 mehr als 128 000 Euro erhalten haben.

In dem Verfahren wird es auch um die betroffenen Unternehmen gehen, heißt es in der Mitteilung. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich hat nach Angaben der Osnabrücker Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie den Prozess eröffnet.

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