Peking (dpa)

Kanadischer Drogenschmuggler: China bestätigt Todesurteil

| 10.08.2021 06:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Nach der Enscheidung eines chinesischen Berufungsgerichts muss der Kanadier Robert Lloyd Schellenberg weiterhin mit der Todesstrafe rechnen - nur das Oberste Volksgericht kann das Urteil noch kippen.

Vor dem Hintergrund der diplomatischen Spannungen zwischen China und Kanada hat ein chinesisches Gericht ein Todesurteil gegen einen kanadischen Drogenhändler bestätigt.

Das Berufungsgericht in der nordostchinesischen Provinz Liaoning teilte am Dienstag mit, dass die gegen den Kanadier Robert Lloyd Schellenberg im Januar 2019 verhängte Todesstrafe aufrecht erhalten werde. In letzter Instanz muss nun noch Chinas Oberstes Volksgericht über das Todesurteil befinden.

Ursprünglich hatte Schellenberg im November 2018 eine Haftstrafe von 15 Jahren erhalten. Sie wurde aber kurz darauf als zu gering befunden, nachdem in Kanada die Finanzchefin des chinesischen Telekom-Riesen Huawei, Meng Wanzhou, festgenommen worden war. Der Tochter des Huawei-Gründers Ren Zhengfei wird in den USA Bankbetrug im Zusammenhang mit Verstößen gegen Sanktionen gegen den Iran vorgeworfen. In Kanada läuft nun ein Verfahren, in dem über die Auslieferung der Geschäftsfrau an die USA entschieden wird.

Seit der Festnahme von Meng Wanzhou werden in China zwei weitere Kanadier festgehalten, weshalb Peking „Geiseldiplomatie“ vorgeworfen wird. Der ehemalige Diplomat Michael Kovrig und der Geschäftsmann Michael Spavor wurden wegen Spionage angeklagt. Kanadische Medien berichteten unter Berufung auf mit dem Vorgang vertraute Personen, dass mit einem Urteil gegen Spavor noch in dieser Woche zu rechnen sei. Beide Regierungen haben sich gegenseitig aufgefordert, ihre Landsleute wieder auf freien Fuß zu setzen.

Die Europäische Union kritisierte das Todesurteil und forderte eine Begnadigung. „Es ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die keine Abschreckungswirkung hat und die menschliche Würde verleugnet“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission. Im Fall Schellenberg gebe es auch Bedenken, dass das Gerichtsverfahren nicht neutral gewesen sei.

In China drohen überführten Drogenschmugglern entweder lange Haftstrafen oder die Todesstrafe. In den vergangenen zwei Jahren waren dort mindestens ein weiterer Kanadier und ein Australier zum Tode verurteilt worden.

© dpa-infocom, dpa:210810-99-786289/5

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