Fort Lauderdale (dpa)

Strippenzieher mit Starkstromfrisur: Don King wird 90

Tom Bachmann, dpa
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Von Tom Bachmann, dpa
| 18.08.2021 11:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Er hat seit Jahren keinen großen Kampf mehr veranstaltet, ist dennoch der berühmteste Box-Promoter der Geschichte. Und auch zu seinem 90. Geburtstag hat Don King mal wieder Ärger.

Sozusagen pünktlich zu seinem 90. Geburtstag wird Don King mal wieder verklagt. Dieses Mal ist es der frühere Box-Weltmeister Mahmoud Charr, der den schillerndsten und zugleich umstrittensten Promoter der Geschichte vor Gericht sehen will.

In Florida hat das Charr-Lager Schadensersatzklage gegen King eingereicht und fordert wegen Vertragsbruch grundlegend erst einmal rund vier Millionen Euro. Dass King, der am Freitag seinen runden Ehrentag feiert, das sonderlich jucken würde, ist nicht anzunehmen.

Schließlich ist der Kölner Charr nur eine kleine Nummer in der Reihe von Boxern, die den Mann mit der Starkstrom-Frisur verklagt haben. Ein Auszug: Muhammad Ali, Larry Holmes, Lennox Lewis, Mike Tyson. Gerade bei letzterem soll King nicht zimperlich gewesen sein, ihn laut Angaben von Tyson um 100 Millionen Dollar betrogen haben.

Streit mit Tyson

„Die Beziehung zwischen mir und Mike ist eine Achterbahnfahrt. Wir liebten und wir hassten uns. Und er hat durch mich 400 Millionen Dollar verdient“, behauptete King einst. Tyson, mit dem er sich inzwischen ausgesprochen haben soll, sah das etwas anders: „Er hat schwarzen Boxern mehr schlechte Dinge angetan als jeder weiße Promoter in der Geschichte des Boxens.“

Letztlich einigten sich „Iron Mike“ und King außergerichtlich auf eine Zahlung von 14 Millionen Dollar. So läuft es meistens bei King. Der Mann ist einfach nicht zu packen. Richtig zur Kasse gebeten, geschweige denn verurteilt, wurde er selten. Darauf sollte sich auch Charr einstellen, der King vorwirft, ihm durch seine Beziehungen zum Verband WBA einen WM-Kampf verbaut zu haben.

In den vergangenen Jahren ist es ruhiger geworden um King. Einen richtig großen Kampf hat er schon ewig nicht mehr ausgerichtet, hinzu kommen gesundheitliche Probleme, die man in seinem Alter eben hat. Leute, die ihm nahestehen, sagen, er sei seit dem Tod seiner Frau Henrietta 2010 nach fast 50 Jahren Ehe nicht mehr derselbe. Doch so ganz an den Ruhestand denkt ein Don King eben nicht. „Nennt mich Halb-Rentner“, sagte er vor einigen Jahren der „New York Times“.

Auch Schulz litt

Unter Kings Gabe, die Strippen zu seinen Gunsten zu ziehen, litt auch Axel Schulz. Der deutsche Schwergewichts-Liebling stieg am 9. Dezember 1995 als Favorit zu seinem WM-Kampf gegen Francois Botha in den Ring. Doch der Südafrikaner hatte vor dem Kampf mit King angebandelt, und Schulz hatte böse Vorahnung. Mitten im Kampf sah er sich dann bestätigt. „Als ich nach vier oder fünf Runden hörte, dass Botha vorn war, wusste ich, dass ich einen K.o. brauche. Sonst habe ich gegen Don King keine Chance“, sagte 52-Jährige. Was genau abgelaufen ist, wisse er bis heute nicht. „Aber ich hatte das Gefühl, dass ich nach Punkten nicht siegen konnte. Und ich war leider nicht so der Killer in Sachen K.o.“

Dass King trotz seines mehr als zwielichtigen Rufs noch immer im Geschäft ist, ist auf die große Zeit des Schwergewichtsboxens zurückzuführen. Schließlich war es der Sohn eines Stahlarbeiters aus Cleveland, der 1974 den „Rumble in the Jungle“ zwischen Ali und George Foreman sowie ein Jahr später den „Thrilla in Manila“ zwischen Ali und Joe Frazier auf die Beine stellte und allein damit schon Box-Geschichte mitschrieb.

King kaufte sich bei Ali frei

Ali war derjenige, der King ins Boxgeschäft holte. „Er war der bemerkenswerteste Mann, den ich in meinem Leben getroffen habe. Wenn es um seine Prinzipien ging, steckte er nicht zurück“, sagte King. Dass Ali ihn irgendwann auf gut eine Million Dollar verklagte und King es hinbekam, sich mit 50.000 Dollar in bar freizukaufen - das ist eben King.

Ähnlich leicht wie bei seinen Boxern kam King auch vor seiner großen Zeit davon. 1967 starb ein Mann nach fünf Tagen im Koma, den King zuvor mit einer Pistole verprügelt hatte. Das erste Urteil von lebenslanger Haft wurde auf 15 Jahre reduziert, ehe King dann nach nur vier Jahren auf Bewährung freigelassen wurde.

© dpa-infocom, dpa:210818-99-882729/2

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