Berlin (dpa)

Drogenbeauftragte für Straffreiheit bis sechs Gramm Cannabis

| 23.08.2021 02:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Schon jetzt wird der Besitz kleinerer Mengen Cannabis nur selten strafrechtlich verfolgt. Auch deshalb hält die Bundes-Drogenbeauftragte eine bundesweite Grenze von sechs Gramm für angebracht.

Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat sich erneut dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz kleiner Mengen einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. „Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit“, sagte die CSU-Politikerin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND/Montag). „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten.“

In der Praxis wird in den meisten Bundesländern schon jetzt beim Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten sogar höhere Obergrenzen. Rechtlich handelt es sich aber um eine Straftat. Grundlage ist das Betäubungsmittelgesetz. Dort sind die Substanzen aufgeführt, die außer mit speziellen Genehmigungen nicht angebaut, hergestellt, in Verkehr gebracht oder besessen werden dürfen. Cannabis gehört dazu. Bis zu fünf Jahre Haft können theoretisch drohen.

Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss bei Cannabis zu suchen. Es sei nicht so gefährlich wie Kokain oder Heroin. „Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss“, betonte sie.

Grüne, FDP und Linke für Legalisierung

Am weitesten gehen Grüne, FDP und Linke. Alle drei Parteien sind für eine Legalisierung von Cannabis. Grüne und FDP plädieren für einen „Verkauf in lizensierten Fachgeschäften“. Die Freien Demokraten sehen dadurch mögliche Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro - Geld, das in Suchtprävention und Behandlung gesteckt werden könnte.

Die Linke spricht sich für eine „vorrangig nichtkommerzielle Bezugsmöglichkeit“ von Cannabis aus. Das könnten „Cannabis Social Clubs“ sein - Vereine, die Cannabis für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen, wie der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niema Movassat, der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Alle drei Parteien argumentieren damit, dass durch eine „Entkriminalisierung“ auch weniger Ressourcen bei Polizei und Justiz gebunden und der Schwarzmarkt ausgetrocknet würde.

SPD vorsichtig

Auch bei der SPD heißt es: „Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei.“ Die Sozialdemokraten sind bei dem Thema aber trotzdem vorsichtig und wollen zunächst einmal eine „regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erproben lassen“ und das mit Präventions- und Beratungsangeboten begleiten.

Union und AfD gegen Legalisierung

Die Union ist gegen eine Freigabe von Haschisch und Marihuana: „Eine Legalisierung illegaler Drogen lehnen wir ab“, steht in ihrem Wahlprogramm. Wer legalisiere, entziehe sich seiner Verantwortung und lasse Betroffene und Angehörige mit den Problemen allein. CDU und CSU setzen stattdessen auf „Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen.“

Nach Ansicht der AfD sollte Cannabis nur für medizinische Zwecke unter ärztlicher Aufsicht zur Verfügung stehen. „Wir befürworten den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen“, heißt es in ihrem Wahlprogramm.

© dpa-infocom, dpa:210823-99-932366/4

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