Berlin (dpa)
455-PS-Auto erfasst Fußgänger tödlich: Bewährungsstrafe
Ein Mann am Steuer eines 455 PS starken Autos rast mit etwa 80 Stundenkilometern durch Berlin. Als ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren will, erfasst der Wagen ihn tödlich. Nun fällt das Urteil.
Er war genervt und fuhr deutlich zu schnell: Nach dem Tod eines 26 Jahre alten Fußgängers in Berlin ist ein Autofahrer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Mutter des Opfers, die frühere bayerische Kommunalpolitikerin Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel, bezeichnete das Urteil am Mittwoch als angemessen.
Der 25-jährige Angeklagte soll nach dem Richterspruch zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil. „Das zu schnelle Fahren war ursächlich für den Tod des Fußgängers“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte sei im März 2019 mit bis zu 82 Kilometern pro Stunde auf der Chausseestraße in Berlin-Mitte unterwegs gewesen und habe den Fußgänger erfasst, als dieser die Fahrbahn überqueren wollte, hieß es weiter im Urteil.
Der 25-Jährige sei genervt gewesen und habe das Gaspedal durchgedrückt, so der Richter. „Solche Emotionen haben im Straßenverkehr nichts zu tun.“ Der Unfall wäre bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde vermeidbar gewesen.
Der Passant wurde gegen die Frontscheibe und dann in den Gegenverkehr geschleudert. Er erlag eine Woche später seinen schweren Verletzungen. Der Angeklagte, der Sozialleistungen bezieht, saß damals am Steuer eines 455 PS starken Wagens. Das Auto habe ihm ein Freund geliehen, hatte er zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger erklärt. Er sei „kein passionierter Raser, sondern ein Mensch, der zu schnell gefahren ist“, so der Angeklagte. Er sei an dem Tag „gestresst“ gewesen, sagte er kurz vor dem Urteil.
Was geschehen ist, tue ihm sehr leid. Er sei in Therapie und frage sich immer wieder, wie es zu dem Unfall kommen konnte.
Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte im Rahmen der Plädoyers mit tränenerstickter Stimme das Wort ergriffen. Sie könnten nun „zumindest juristisch abschließen“, so die Mutter, die in Begleitung einer ihrer Töchter dort war. Der Angeklagte habe erklärt, er sei kein Raser und nur etwas zu schnell gefahren - „für den 20. März 2019 trifft das nicht zu“.
Ein Fehlverhalten ihres Sohnes habe nicht vorgelegen, meinte die Mutter der Opfers. Der Nebenklage-Anwalt sagte, bei dem Angeklagten deute „vieles auf ein eingeschliffenes Muster hin“.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Monate Haft auf Bewährung plädiert. „Allein das unverantwortliche und viel zu schnelle Fahren hat zu dem dramatischen Ereignis geführt“, so der Ankläger. Ein sogenanntes Augenblicksversagen liege nicht vor. Bei der Höhe der Strafe sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte „eine Art Geständnis“ abgelegt habe. Die Nebenklage stellte keinen konkreten Antrag. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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