Berlin (dpa)

Patientenschützer fordern Angabe der 2G-Quote bei Personal

| 29.08.2021 06:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Eine Krankenschwester zieht eine Spritze mit einer COVID-19-Impfung von Pfizer auf. Foto: Bianca De Marchi/AAP/dpa
Eine Krankenschwester zieht eine Spritze mit einer COVID-19-Impfung von Pfizer auf. Foto: Bianca De Marchi/AAP/dpa
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Patientenschützer fordern eine Pflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Quote der Geimpften und Genesenen unter ihren Mitarbeitern zu veröffentlichen. 2G-Quote zur Transparanz.

Patientenschützer fordern eine gesetzliche Verpflichtung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Quote der Geimpften und Genesenen beim Personal zu veröffentlichen.

„Kranke und Pflegebedürftige brauchen Transparenz, um das Infektionsrisiko einschätzen zu können“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag). Das sei umso wichtiger, als es immer noch keine bundesweit geltende tägliche Testpflicht für das medizinisch-pflegerische Personal gebe.

Brysch verwies darauf, dass inzwischen vielerorts nur noch Menschen Zutritt zu Gaststätten oder Hotels hätten, die gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen seien (2G-Regel). „Doch Pflegebedürftige und Patienten wissen nicht mal, wie hoch die 2G-Quote der Beschäftigten im Pflegeheim oder in der Klinik ist“, kritisierte er. Weil es keine Testpflicht für das Personal gebe, gelte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nicht einmal 3G (geimpft, genesen, getestet).

„Deshalb muss der Bund im Infektionsschutzgesetz eine Berichtspflicht über den 2G-Status von Alten- und Krankenpflegekräften festschreiben“, forderte Brysch. Das „2G-Statusradar“ müsse dann tagesaktuell auf den Internetseiten der Dienste und Häuser veröffentlicht werden.

© dpa-infocom, dpa:210829-99-08259/2

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