Berlin (dpa)
Verfahren vor Strafgerichten dauern so lang wie nie
Gerichtsverfahren vor deutschen Strafgerichten dauern einem Medienbericht zufolge so lange wie nie zuvor. Bei Landgerichten dauert die ersten Runde im Strafverfahren im Schnitt 8,1 Monate.
Gerichtsverfahren vor deutschen Strafgerichten dauern einem Medienbericht zufolge so lange wie nie zuvor. So sei bei Landgerichten die durchschnittliche Laufzeit erstinstanzlicher Strafverfahren im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchstwert von 8,1 Monaten gestiegen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntag) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund. Das seien 1,8 Monate mehr als noch 2010. Bei den Amtsgerichten verlängerte sich die Verfahrensdauer demnach von 3,8 auf 4,6 Monate im selben Zeitraum.
Die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften arbeiteten „am Limit“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, den Funke-Zeitungen. Für lange Verfahren gebe es vor allem zwei strukturelle Ursachen: „Zum einen werden Strafverfahren immer aufwendiger, weil Straftaten komplexe Auslandsbezüge aufweisen und die auszuwertenden Datenmengen in der digitalen Welt dramatisch zunehmen, während es vielfach noch an innovativen Werkzeugen für computergestützte Datenauswertungen fehlt.“ Zum anderen gebe es zu wenig Personal bei der Strafjustiz.
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