Berlin (dpa)

Neue Kriterien und Impfstatus-Auskunft in Kraft getreten

| 15.09.2021 00:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Eine Intensivpflegerin versorgt auf einer Braunschweiger Intensivstation einen an Covid-19 erkrankten Patienten. Foto: Ole Spata/dpa
Eine Intensivpflegerin versorgt auf einer Braunschweiger Intensivstation einen an Covid-19 erkrankten Patienten. Foto: Ole Spata/dpa
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Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten ist ab jetzt eine wichtige Messlatte im Kampf gegen Corona. An neuen Regelungen für Berufstätige gibt es laute Kritik.

Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter sind am Mittwoch mehrere Neuregelungen in Kraft getreten.

Dabei geht es unter anderem um Bewertungskriterien der Pandemielage und Auskünfte zum Impfstatus von Beschäftigten. Sie waren am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Gradmesser Klinikbelastung

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten.

Berücksichtigt werden sollen aber auch „weitere Indikatoren“. Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

© dpa-infocom, dpa:210915-99-220734/5

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