Berlin (dpa)
EU-Kommission und das Digital-Paket für „Metaverse“
Die EU-Kommission will die beiden anstehenden großen Gesetzesvorhaben für eine Regulierung des digitalen Raums nicht kurzfristig um Bestimmungen für die von Facebook geplante virtuelle Welt „Metaverse“ erweitern.
Das kündigte die für Digitales zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin an. „Lieber 80 Prozent jetzt als 100 Prozent niemals“, sagte Vestager. „Ich weiß, das klingt wie ein Werbeslogan. Aber es spiegelt einen Teil meiner Erfahrung wider.“
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hatte angekündigt, „eine virtuelle Umgebung schaffen, in der man mit Menschen in digitalen Räumen zusammen sein kann“. Dieses „Metaverse“ soll nicht mehr nur als abstrakte Utopie existieren, sondern in den kommenden Jahren auch in Europa in die Praxis umgesetzt werden. Unter „Metaverse“ versteht Facebook eine Welt, in der physikalische Realität mit erweiterter (augmented reality, AR) und virtueller Realität (VR) in einer Cyberwelt verschmelzen.
Man wisse „immer noch nicht viel über das Metaversum“, sagte Vestager. „Aber wir wissen sehr viel darüber, wie eine digitalisierte Wirtschaft und eine digitalisierte Demokratie funktioniert.“ Das seien die Grundlagen für die Gesetzesvorhaben „Digital Markets Act“ (DMA) und „Digital Services Act“ (DSA).
Das Gesetz für digitale Märkte (DMA) befasst sich mit den wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Das Gesetz für digitale Dienste (DSA) geht gesellschaftliche Fragen an. Bevor die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden, müssen EU-Staaten und Europaparlament sich noch auf eine Linie verständigen. Vestager rechnet damit, dass dieser Prozess noch in der ersten Jahreshälfte 2022 während der Ratspräsidentschaft Frankreichs abgeschlossen werden kann, so dass zumindest der DMA zum 1. Januar 2023 in Kraft treten könne. „Beim DSA wird es vermutlich ein wenig länger dauern.“
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