Berlin (dpa)

An Russland Daten zu Bundestagsgebäuden verraten: Urteil

| 28.10.2021 14:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Angeklagte hält sich eine Zeitung vors Gesicht, während er zum Prozessbeginn in den Gerichtssaal im Berliner Kammergericht kommt. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Der Angeklagte hält sich eine Zeitung vors Gesicht, während er zum Prozessbeginn in den Gerichtssaal im Berliner Kammergericht kommt. Foto: Jörg Carstensen/dpa
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Eine CD-ROM mit Daten der Liegenschaften des Deutschen Bundestags soll an den russischen Militärgeheimdienst gehen. Doch per Brief wird abgefangen - und ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma kommt vor Gericht.

Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU hat das Berliner Kammergericht einen 56-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Mann habe 2017 eine CD-ROM mit 385 Grundrissdateien der vom Deutschen Bundestag in der Hauptstadt genutzten Liegenschaften erstellt und weitergegeben, begründete der Senatsvorsitzende Andreas Müller am Donnerstag das Urteil. „Um Staatsgeheimnisse handelte es sich allerdings nicht“, erklärte der Richter. Dem Angeklagten wurde zudem die Zahlung von 15.000 Euro an die Staatskasse auferlegt.

Der Mann aus Potsdam war Mitarbeiter einer Firma, die vom Bundestag mit der Überprüfung von „ortsveränderlichen elektrischen Geräte“ beauftragt worden war. Dem Unternehmen wurden laut Ermittlungen für die Ausführung der Arbeiten, bei denen es um die Betriebssicherheit von Druckern oder Schreibtischlampen ging, PDF-Dateien mit den Grundrissen der zu prüfenden Liegenschaften zugesandt. Der Angeklagte habe gewusst, dass diese Grundrisspläne nicht allgemein zugänglich waren, so das Gericht. Als geheim seien diese aber nicht eingestuft gewesen, hieß es.

Aus der Gesamtschau der Beweismittel wie der Auswertung von Dateistrukturen sei das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte die CD-ROM erstellt habe, hieß es weiter im Urteil des für Staatsschutzsachen zuständigen 1. Strafsenats. Dann habe der 56-Jährige im September 2017 die CD in einen Briefumschlag gesteckt und ohne Angabe eines Absenders an einen damaligen Mitarbeiter der Russischen Botschaft in Berlin gesandt. Bei diesem Mann soll es sich laut Anklage um einen getarnten Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU gehandelt haben.

Der Brief mit der CD-ROM war laut Gericht vom Bundesamt für Verfassungsschutz angehalten worden. Der Inhalt sei kopiert und dann wieder zurück auf den Postweg gegeben worden. „Es ist allerdings nicht sicher, dass die Sendung den Adressaten erreicht hat“, erklärte das Gericht. Dies sei für die Erfüllung des Tatbestandes jedoch nicht maßgebend.

Bei dem Angeklagten handele es sich um einen ehemaligen Offizier in der Nationalen Volksarmee der DDR, der auch beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR geführt worden sei. Bei der Weitergabe der Bundestagsgrundrisse habe er nach Überzeugung des Gerichts „von sich aus, ohne Auftrag und ohne Entlohnung“ gehandelt. Ein Motiv habe nicht festgestellt werden können.

Der 56-Jährige hatte in dem knapp zweimonatigen Prozess geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-773279/2

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