Wuppertal (dpa)

Nach Solinger Kindermorden droht Mutter die Höchststrafe

| 04.11.2021 05:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Siegel der Polizei hängen an einer Wohnungstür in einem Wohnhaus. Foto: Marcel Kusch/dpa
Siegel der Polizei hängen an einer Wohnungstür in einem Wohnhaus. Foto: Marcel Kusch/dpa
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Vor 14 Monaten wurden in Solingen die Leichen von fünf Kindern entdeckt. Inzwischen droht ihrer Mutter die Höchststrafe wegen fünffachen Mordes. Heute wird das Urteil im Prozess verkündet.

Gut ein Jahr nach dem Tod von fünf Kindern in Solingen soll heute das Urteil gegen ihre Mutter verkündet werden. Die 28-Jährige steht unter dem Verdacht des fünffachen Mordes. Nur ihr ältester Sohn überlebte.

Der Staatsanwalt hat die Höchststrafe für die 28-Jährige gefordert: Lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Tatmotiv

Die Hausfrau habe die fünf Kinder heimtückisch umgebracht, indem sie sie erst betäubte und dann nacheinander ertränkte oder erstickte, hatte der Staatsanwalt am Dienstag in seinem Plädoyer gesagt. Die toten Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres sorgsam zugedeckt in ihren Betten entdeckt worden.

Auslöser war nach Überzeugung der Ermittler ein Foto, das ihren Ehemann mit einer neuen Frau an seiner Seite zeigte. Das habe die von der Angeklagten aufgebaute Fassade von der heilen Familie zum Einsturz gebracht. Am Tattag hatte sie laut Beweisaufnahme ihrem Mann per Chat angekündigt, dass er seine Kinder nicht wiedersehen werde.

Die Angeklagte hatte behauptet, ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie gefesselt, sie gezwungen, die Chat-Nachrichten zu schreiben und ihre Kinder getötet. Verteidiger Thomas Seifert hat einen Freispruch beantragt. Es gebe nach wie vor Zweifel an der Täterschaft seiner Mandantin. Er räumte aber ein, dass die Angeklagte eine hochgradige Narzisstin sei, vom Ausmaß vergleichbar mit Donald Trump.

Sollte das Gericht dem Antrag auf Freispruch nicht folgen, regte er ersatzweise eine Strafe von acht Jahren wegen Totschlags mit Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Die vom Gericht bestellten psychiatrischen und psychologischen Gutachter hatten der Angeklagte volle Schuldfähigkeit attestiert. Hinweise auf eine gravierende psychische Störung fanden sie nicht. Das Landgericht hat an 20 Prozesstagen mehr als 40 Zeugen gehört.

© dpa-infocom, dpa:211104-99-858813/2

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