Luxemburg (dpa)

EU-Gericht bestätigt 2,42-Milliarden-Strafe für Google

Marek Majewsky, dpa
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Von Marek Majewsky, dpa
| 10.11.2021 11:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Schlüsselband mit dem Google-Logo. Google muss in Europa eine Milliarden-Strafe zahlen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Ein Schlüsselband mit dem Google-Logo. Google muss in Europa eine Milliarden-Strafe zahlen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
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In der Auseinandersetzung um eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe hat Google eine Schlappe vor Gericht kassiert. Das Gericht der EU hat das milliardenschwere Bußgeld der EU-Kommission bestätigt.

Das Urteil ist eindeutig: Der Internetgigant Google hat nach Ansicht des Gerichts der EU mit seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping vorsätzlich Konkurrenten benachteiligt, eine deswegen verhängte Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro ist rechtens.

„Die Kommission hat zu Recht schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb festgestellt“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Gerichts. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch - eine Ansicht, der das Gericht nicht folgte. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Der Konzern habe „seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“, sagte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 als Begründung für die Strafe. Ergebnisse der Konkurrenz seien erst auf der vierten oder einer noch späteren Seite der Suchmaschine aufgetaucht, unabhängig von deren Relevanz, so die EU-Kommission.

Zuletzt herbe Niederlagen

Vestager dürfte das Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen haben. Zuletzt hatte sie herbe Niederlagen hinnehmen müssen: Vor dem Europäischen Gerichtshof wehrt sich die Brüsseler Behörde derzeit gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Auch eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll, kassierten die Luxemburger Richter. Zudem verlor Vestager dieses Jahr einige kleinere Fälle zu von ihrer Generaldirektion genehmigten Staatshilfen.

Wie bedeutend das nun gesprochene Urteil im Google-Fall ist, zeigt sich auch daran, dass es der erste Richterspruch in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen Vestager und dem Tech-Giganten ist. Seit 2017 hat Brüssel gegen Google mehrere Strafen von teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro, weitere Untersuchungen laufen.

Klagen häufen sich

So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor. Googles Mutterkonzern Alphabet hatte 2020 einen Jahresumsatz von rund 182,5 Milliarden Doller (rund 157,5 Milliarden Euro). Allein im vergangenen Quartal wurden mehr als 16 Milliarden Euro Gewinn verbucht.

Google betont, dass man bereits 2017 Änderungen vorgenommen habe, um der Entscheidung der Europäischen Kommission nachzukommen. „Unser Ansatz hat sich seit mehr als drei Jahren bewährt“, so das Unternehmen am Mittwoch. Das jetzige Urteil werde man genau analysieren. Für Nutzerinnen und Nutzer hat sich also schon etwas geändert, bei den Suchergebnissen ist die Konkurrenz wahrnehmbarer. Mit der ursprünglichen Praxis habe Google „Millionen von europäischen Verbrauchern geschadet, weil sie dafür gesorgt haben, dass konkurrierende Shopping-Vergleichsdienste praktisch unsichtbar waren“, so die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc.

Mit Unterstützung von Verbänden

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten das Urteil. „Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht.“ Die Verbände hatten das Verfahren von Beginn an unterstützt.

Bereits 2010 hatte die Kommission Untersuchungen gegen Google in dem nun verhandelten Fall eingeleitet. Auf die Kritik des deutschen Abgeordneten Markus Ferber (CSU), dass in den vergangenen Jahren bereits viele Wettbewerber aus dem Markt gedrängt worden seien, sagte eine Sprecherin der Kommission: „Es stimmt, dass dieser Fall länger gedauert hat als andere Fälle.“ Dies habe daran gelegen, dass man vergeblich mit Google über andere Lösungen verhandelt habe. Zudem arbeite man mit dem sogenannten Digital-Markets-Act bereits an neuen Regeln für die Digitalwirtschaft.

© dpa-infocom, dpa:211110-99-938421/5

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