München/Seubersdorf (dpa)

ICE-Messerattacke: Islamistisches Motiv nicht ausgeschlossen

| 16.11.2021 13:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In diesem ICE fand die Messerattacke statt. Foto: Angelika Warmuth/dpa
In diesem ICE fand die Messerattacke statt. Foto: Angelika Warmuth/dpa
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Der Messerangriff in einem ICE hat viele schockiert. Zunächst gab es keinen Anhaltspunkt für einen islamistischen Hintergrund. Das hat sich nun geändert.

Nach dem Messerangriff im ICE Passau-Hamburg schließen die Ermittler einen islamistischen Hintergrund für die Tat nicht aus.

Bei dem Beschuldigten seien Propagandavideos der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gefunden worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag mit. Außerdem deuteten unter anderem Inhalte auf dem Facebook-Account des 27-Jährigen in diese Richtung.

Die Videos wurden den Angaben zufolge auf Datenträgern des Syrers gefunden. Zu weiteren Details machten die Ermittler zunächst keine Angaben. Unklar ist nach wie vor, ob eine extremistische Motivation bei der Tat tatsächlich eine Rolle gespielt hat.

Der Mann hatte am 6. November in dem Zug, der zu dem Zeitpunkt zwischen Regensburg und Nürnberg unterwegs war, unvermittelt Mitreisende mit dem Messer angegriffen und vier Männer im Alter zwischen 26 und 60 Jahren teils schwer verletzt. Am Montag hat laut Generalstaatsanwaltschaft der letzte von ihnen das Krankenhaus verlassen können.

Nach einer ersten Einschätzung eines Gutachters waren die Ermittler zunächst davon ausgegangen, dass der Mann wahnhafte Vorstellung hat und seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben war. Der Mann ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten aber von Anfang an betont, neben dem möglichen psychischen Motiv auch weitere Motivlagen eng im Fokus zu behalten.

Laut Generalstaatsanwaltschaft soll so bald wie möglich ein ausführliches und abschließendes Gutachten in Auftrag gegeben werden, in dem die Frage endgültig beurteilt werden soll, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.

Der Verteidiger des Beschuldigten, der Nürnberger Rechtsanwalt Maximilian Bär, sagte: „Das ist auch für die Verteidigung eine neue Entwicklung.“ Er müsse die neuen Beweismittel erstmal in Ruhe auswerten und sichten und dann mit seinem Mandanten besprechen.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) hatte laut der Mitteilung vom Dienstag bereits Ende vergangener Woche die Ermittlungen an sich gezogen. Das passiert immer dann, wenn bei einem Verfahren mit größerer Bedeutung eine extremistische oder terroristische Motivation im Raum steht.

© dpa-infocom, dpa:211116-99-19473/5

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