Berlin (dpa)
Weihnachtsamnestie: Häftlinge früher auf freiem Fuß
Kurz vor Weihnachten lässt die Justiz traditionell Häftlinge mit guter Führung frei, deren Strafe ohnehin in Kürze auslaufen würde. Die Bedingungen sind streng - und nicht alle Länder machen mit.
Auch in diesem Jahr zeigt sich die deutsche Justiz milde und entlässt kurz vor Weihnachten etliche Gefangene aus der Haft.
Mindestens 790 Inhaftierte dürfen oder durften bereits ihre Haftanstalten früher verlassen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. Im vergangenen Jahr waren bundesweit mehr als 960 Straftäter vorzeitig begnadigt worden.
Durch die Weihnachtsamnestie soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden: Eine Entlassung vor den Feiertagen ermöglicht etwa die Erledigung nötiger Behördengänge und anderer Termine wie Therapie- oder Vorstellungsgespräche sowie die Nutzung von Hilfsangeboten und Beratungsstellen, bevor diese in die Weihnachtspause gehen. Erfahrungsgemäß seien auch Wohnungs- und Arbeitssuche zum Jahresende schwierig, sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). In der Hauptstadt wurden bereits sechs Wochen vor Heiligabend 123 Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mit. Im Vorjahr hatten 141 Berliner Gefangene von der Entscheidung profitiert.
Meist nur wenige Tage vorher
In den meisten Bundesländern kommt ein Hafterlass nur dann in Betracht, wenn die Entlassung ohnehin in der Zeit zwischen November und Anfang Januar angestanden hätte. Meist handelt es sich um Tage, die Häftlinge vorzeitig entlassen werden, nicht um Monate. Für eine Entlassung kommen nur Häftlinge in Frage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten. Eine frühere Entlassung ist zudem in der Regel ausgeschlossen, wenn der oder die Gefangene wegen Drogenhandels, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde.
Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen entlässt bundesweit die meisten Häftlinge. Nach Auskunft des NRW-Justizministeriums wurde in diesem Jahr bereits 277 Gefangenen vorzeitig die Freiheit beschert. Die Zahl dürfte sich noch erhöhen, denn in den kommenden Tagen kommen erfahrungsgemäß weitere Gefangene in den Genuss der Amnestie. Im Vorjahr waren bis Anfang Dezember 247 Gefangene freigekommen, im Jahr 2019 - vor der Corona-Pandemie - zum Beginn der Adventszeit schon 522 Häftlinge.
In Baden-Württemberg seien in diesem Jahr 184 der rund 6500 Häftlinge früher als zunächst geplant entlassen worden, einer weniger als im vergangenen Jahr, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Im Freistaat Sachsen, wo erst zum zweiten Mal nach 2020 Straftäter vor ihrem eigentlichen Haftende entlassen werden, kamen nach Angaben des Justizministeriums 40 Menschen frei (Vorjahr: 58).
Hunderte Hafttage nicht vollstreckt
In Mecklenburg-Vorpommern rechnet man damit, dass 43 Gefangene in den Genuss der Weihnachtsamnestie kommen werden. In Sachsen-Anhalt kommen voraussichtlich 22 Gefangene im Zuge der Weihnachtsamnestie auf freien Fuß. Damit würden insgesamt 506 Hafttage nicht vollstreckt, teilte das Justizministerium in Magdeburg mit. Der Stadtstaat Bremen entließ bereits 21 Gefangene. Aus Hessen, Niedersachsen und Brandenburg wurden zunächst keine Zahlen mitgeteilt.
In Rheinland-Pfalz können sich in diesem Jahr 80 Gefängnisinsassen über eine vorzeitige Entlassung freuen, wie das Justizministerium mitteilte. Im vergangenen Jahr hatten 110 Gefangene von der Regelung profitiert, im Jahr davor 123. Die geringere Zahl in diesem Jahr hänge indirekt mit der Corona-Pandemie zusammen, sagte Sprecher Christoph Burmeister. Noch immer werde die Vollstreckung bei sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen - also Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht bezahlen - teilweise zurückgestellt. Daher sei die Zahl der Gefangenen insgesamt noch immer unterdurchschnittlich - und damit auch die Zahl derer, die unter die Gnadenregelung fallen können.
Nicht in allen Bundesländern kommen Gefangene im Zuge der Weihnachtsamnestie vorzeitig raus. So hätten im Saarland die Voraussetzungen für Begnadigungen in diesem Jahr bei keinem Gefangenen vorgelegen, teilte das Justizministerium in Saarbrücken mit. Der Freistaat Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende. Eine Weihnachtsamnestie „würde einen nicht sachlich gerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Gefangenen gewähren, deren Haftzeit – zufällig – zu anderen Zeiten endet, etwa an Ostern oder Pfingsten“, hieß es aus dem Bayerischen Justizministerium.
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