Washington (dpa)

US-Angriff: Keine Strafen nach Tod von Zivilisten in Kabul

| 14.12.2021 14:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Szene nach dem US-Drohnenangriff Ende August 2021 in Kabul. Foto: Khwaja Tawfiq Sediqi/AP/dpa
Szene nach dem US-Drohnenangriff Ende August 2021 in Kabul. Foto: Khwaja Tawfiq Sediqi/AP/dpa
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Bei einem US-Angriff Ende August waren kurz vor dem Abzug der letzten US-Soldaten aus Afghanistan drei Männer und sieben Kinder getötet worden. Konsequenzen müssen die Verantwortlichen nicht fürchten.

Die Verantwortlichen für einen US-Drohnenangriff, bei dem Ende August in Kabul zehn Zivilisten getötet wurden, müssen nicht mit einer Bestrafung rechnen.

In einem Untersuchungsbericht, den Verteidigungsminister Lloyd Austin nach Angaben seines Ministeriums bereits gebilligt hat, werden keine disziplinarischen Schritte empfohlen. Ministeriumssprecher John Kirby sagte am Montag (Ortszeit) in Washington, es sei nicht davon auszugehen, dass es im Zusammenhang mit dem Luftschlag um persönliche Rechenschaftspflicht gehen werde.

Die „New York Times“ hatte zuvor schon berichtet, es werde für den tödlichen Vorfall keinerlei Strafen geben. Bei dem Angriff am 29. August waren kurz vor dem Abzug der letzten US-Soldaten aus Afghanistan drei Männer und sieben Kinder in einem Auto getötet worden. Darin saßen nach US-Medienberichten ein langjähriger Beschäftigter der US-Hilfsorganisation Nutrition & Education International (NEI) sowie Angehörige. Mitte August hatten die militant-islamistischen Taliban die Macht in dem Land übernommen.

Die Hilfsorganisation bezeichnete die Entscheidung als „schockierend“. „Wie kann unser Militär irrtümlich das Leben zehn wertvoller afghanischer Menschen nehmen und niemanden in irgendeiner Weise zur Rechenschaft ziehen?“, zitierten US-Medien aus einer Erklärung. Die US-Streitkräfte hatten Mitte September von einem „tragischen Fehler“ gesprochen. Austin entschuldigte sich und ordnete die Untersuchung an.

Das US-Militär hatte ursprünglich mitgeteilt, in dem Fahrzeug habe sich „eine große Menge Sprengstoff“ befunden, deren Explosion womöglich zu weiteren Opfern geführt habe. Im November erklärte es dann, dass der Untersuchung zufolge nicht gegen geltendes Recht verstoßen worden sei, auch nicht gegen Kriegsrecht. „Fehler bei der Ausführung in Verbindung mit Bestätigungsfehlern und Kommunikationspannen führten zu bedauerlichen Opfern unter der Zivilbevölkerung“, hieß es damals.

© dpa-infocom, dpa:211214-99-375617/2

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