Berlin (dpa)

Mordurteil gegen Russen löst diplomatische Krise aus

Marion van der Kraats, Andreas Rabenstein und Michael Fischer, dpa
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Von Marion van der Kraats, Andreas Rabenstein und Michael Fischer, dpa
| 15.12.2021 04:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Polizeibeamter sichert nach dem sogenannten „Tiergartenmord“ in Berlin im August 2019 den Tatort. Foto: Christoph Soeder/dpa
Ein Polizeibeamter sichert nach dem sogenannten „Tiergartenmord“ in Berlin im August 2019 den Tatort. Foto: Christoph Soeder/dpa
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In einem Berliner Park wird ein Mann erschossen. Nach Überzeugung des Gerichts im staatlichen Auftrag Russlands. Das Urteil wird zur ersten außenpolitischen Bewährungsprobe für die neue Bundesregierung.

Das Mordurteil gegen einen Russen in Berlin stürzt die ohnehin schon schwer angeschlagenen deutsch-russischen Beziehungen noch tiefer in die Krise. Das Berliner Kammergericht verurteilte den Angeklagten am Mittwoch zu lebenslanger Haft - und sprach von „Staatsterrorismus“.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann im August 2019 im Auftrag staatlicher russischer Stellen einen Georgier tschetschenischer Abstammung erschossen, mitten in Berlin in der Parkanlage Kleiner Tiergarten.

Russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“ erklärt

Als Konsequenz aus dem Urteil erklärte Außenministerin Annalena Baerbock zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Deutschland zu „unerwünschten Personen“. Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, sagte die Grünen-Politikerin.

Ein solcher Schritt kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich. Baerbock sprach von einer „schwerwiegenden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“.

Zuvor hatte Netschajew selbst schon eine Reaktion auf das Mordurteil angekündigt. „Es handelt sich dabei um einen offensichtlich unfreundlichen Akt, der nicht unerwidert bleibt“, erklärte er. Die Bundesregierung hatte schon während des Ermittlungsverfahrens zwei russische Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen und dies mit mangelnder Kooperationsbereitschaft russischer Stellen begründet. Moskau reagierte damals mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten. So könnte es diesmal auch wieder kommen.

Netschajew mutmaßte auch, dass der Zeitpunkt der Urteilsverkündung - nur eine Woche nach der Vereidigung der neuen Bundesregierung - „nicht von ungefähr ausgesucht“ worden sei. „Offenbar hat jemand ein Interesse daran, dass der Dialog zwischen Russland und der neuen Bundesregierung von Beginn an dadurch überschattet wird.“ Den Vorwurf, dass die Russische Föderation an dem Mord beteigt gewesen sei, nannte er „absurd“.

Die deutsch-russischen Beziehungen haben sich seit der Vereinnahmung der ukrainischen Krim durch Russland 2014 immer weiter verschlechtert. Dafür sorgte unter anderem der bisher größte Cyber-Angriff auf den Bundestag im Jahr 2015, für den russische Hacker verantwortlich gemacht werden, die Vergiftung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny und zuletzt auch der russische Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine.

Für den neuen Kanzler Olaf Scholz und seine Außenministerin Annalena Baerbock ist das Urteil nun die erste große außenpolitische Bewährungsprobe. Zumindest die Ukraine-Krise wird auch beim ersten EU-Gipfel mit Scholz an diesem Donnerstag in Brüssel Thema sein. Gut möglich, dass auch das Urteil thematisiert wird.

Das Berliner Gericht war in seinem Urteil sehr klar: „Das war Staatsterrorismus“, sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi bei der Urteilsverkündung. Die Tat sei „nichts anderes als Rache und Vergeltung“ gewesen.

Das Gericht zeigte sich nach mehr als einem Jahr Verhandlung davon überzeugt, dass der Angeklagte den Georgier am 23. August 2019 in der Parkanlage heimtückisch erschoss. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Georgier, der während des zweiten Tschetschenien-Krieges mehrere Jahre lang eine Miliz im Kampf gegen Russland angeführt habe, habe seit langem im Visier der Russischen Föderation gestanden, so der Vorsitzende Richter. Er erinnerte daran, dass der russische Präsident Wladimir Putin das Opfer später öffentlich einen „Banditen“, „Mörder“ und „blutrünstigen Mensch“ genannt hatte.

Eine falsche Identität

Spätestens im Juli 2019 hätten „staatliche Stellen der Russischen Föderation“ den Entschluss gefasst, das Opfer zu liquidieren. „Den Auftrag erteilten sie dem Angeklagten und statteten ihn mit einer neuen Identität aus“, so der Richter. Einen Monat vor der Tat sei dem Russen ein offizieller Pass mit der Alias-Identität ausgestellt worden. Nach der Tat habe Russland an der falschen Identität festgehalten, um die „eigene Tatbeteiligung“ zu vertuschen.

Die verweigerte Hilfe Russlands bei der Aufklärung des Falles wertete des Gericht als einen weiteren Aspekt unter einer „Vielzahl schlagkräftiger Indizien“ dafür, dass der Auftrag zur Tötung aus Russland kam. Dazu zähle auch die Einstufung des Opfers als Staatsfeind, so Richter Arnoldi. Denn das russische Gesetz erlaube bei dieser Einordnung eine Tötung im Ausland. Zudem habe nur ein Staat die logistischen Möglichkeiten der Tatvorbereitung.

Der Angeklagte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Nach Überzeugung des Gerichts steht jedoch fest: Der Täter heißt Vadim K. und reiste am Tag vor der Tat als Tourist getarnt nach Berlin.

Die Familie des Mordopfers verlangte eine klares Signal der Bundesregierung. „Die Angehörigen wünschen sich jetzt ein deutliches politisches Signal, das zeigt, dass Deutschland ein sicheres Land für Schutzsuchende ist“, sagte eine der Nebenkläger-Anwältinnen. Witwe, Ex-Frau und zwei der Töchter hatten den Prozess verfolgt. Auf die Frage, ob dieses Signal von Scholz und Baerbock (Grüne) kommen sollte, antwortete sie: „Selbstverständlich.“

Angeklagter nimmt Urteil regungslos entgegen

Der in dunkle Hose und schwarze Jacke gekleidete Russe nahm das Urteil regungslos hin. Ob er in Revision geht, ist laut seinem Anwalt Robert Unger noch offen. Eine Woche Zeit hat er für die Entscheidung. Zum Urteil sagte der Anwalt, für eine Auftragstat „gibt es aus unserer Sicht kein einziges tragfähiges Beweismittel. Die Indizien reichen aus unserer Sicht für ein solches Urteil nicht aus“.

Zunächst sitzt der 56-Jährige weiter in Berlin in Untersuchungshaft. Seit seiner Festnahme kurz nach der Tat befindet er sich im Gefängnis, aus Sicherheitsgründen völlig isoliert von anderen Häftlingen. Wird das Urteil rechtskräftig, werde entschieden, in welches deutsche Gefängnis er komme, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani.

Möglicherweise hoffe der Angeklagte, nur einen Teil seiner Strafe in Deutschland verbringen zu müssen und dann nach Russland ausgeliefert zu werden. Das sei theoretisch durchaus möglich, sagte Jani. Die Familie des getöteten Georgiers befürchtet, dass der verurteilte Russe lange vor dem Ende seiner Strafverbüßung nach Russland abgeschoben „und dort mit Orden und Medaillen für seine Tat geehrt werden wird“, wie eine der Anwältinnen sagte.

© dpa-infocom, dpa:211215-99-385939/23

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