Potsdam (dpa)

Heimbewohner getötet: Staatsanwaltschaft für 15 Jahre Haft

| 17.12.2021 16:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Blumen, Kerzen und Plakate erinnern vor dem Wohnheim in Potsdam an die getöteten Bewohner. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Blumen, Kerzen und Plakate erinnern vor dem Wohnheim in Potsdam an die getöteten Bewohner. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
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Eine ehemalige Pflegekraft soll vier Bewohner eines Potsdamer Wohnheims für Behinderte getötet haben. Die Staatsanwältin spricht von „abgrundtief bösen“ Taten. Nächste Woche soll das Urteil fallen.

Wegen der Tötung von vier wehrlosen Bewohnern eines Potsdamer Wohnheims für Behinderte hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für die Angeklagte gefordert.

Die ehemalige Pflegekraft habe sich des vierfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs schuldig gemacht, erklärte Staatsanwältin Maria Stiller am Freitag in ihrem Plädoyer. Zudem forderte sie die Unterbringung der 52-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik und ein lebenslanges Berufsverbot. Das Urteil der 1. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts soll am Mittwoch gesprochen werden.

Die Angeklagte soll Ende April vier wehrlose Bewohner im Wohnheim des diakonischen Trägers Oberlinhaus im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer auf ihren Zimmern getötet haben. Zuvor soll die Pflegekraft vergeblich versucht haben, zwei der Opfer zu erwürgen.

Verminderte Schuldfähigkeit

Die Taten der Pflegekraft seien „abgrundtief böse“ gewesen, sagte Stiller in ihrem Plädoyer. Das gezielte Handeln der Angeklagten spreche gegen eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Die Gerichtspsychiaterin Cornelia Mikolaiczyk habe aber eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit wegen einer Persönlichkeitsstörung erkannt. Daher sei von einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes abzusehen.

Dagegen forderte der Verteidiger Henry Timm das Gericht auf, die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anzuerkennen. Die 52-Jährige sei nach traumatischen Erlebnissen in der Kindheit mit einer gewalttätigen und ablehnenden Mutter von einem „inneren Monster“ beherrscht, was schließlich zu einem tödlichen Gewaltausbruch geführt habe. Daher sei die Unterbringung seiner Mandantin in einer psychiatrischen Klinik geboten. Einen konkreten Strafantrag stellte der Verteidiger nicht.

Die 52-jährige Angeklagte äußerte sich in ihrem Schlusswort im Prozess erstmals zu den Taten und bat die Angehörigen um Entschuldigung. „Als ich zur Arbeit ging, habe ich nicht gedacht, dass ich die Kontrolle verliere“, sagte sie. „Auch wenn ich hier nicht weine oder zusammenbreche, ist es so, dass ich immer noch nicht glauben kann, was ich gemacht habe.“ Ihr Mann, ihr Haus und ihre Kinder seien weg, klagte sie: „Es tut mir ganz doll leid.“

© dpa-infocom, dpa:211217-99-425050/4

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