Hamburg (dpa)
Weitere Flächen für Offshore-Windenergie vorgeschlagen
Die nachhaltige Nutzung der Meere gilt als unverzichtbar für den Klimaschutz. Nun werden konkrete Grundlagen für den Ausbau von Offshore-Windkraft gelegt. Aber wie sieht es mit dem Naturschutz aus?
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) treibt die planungsrechtlichen Grundlagen für neue Windkraftanlagen auf See voran.
Am Montag leitete das BSH das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans ein, der unter anderem Flächen und Netzanbindungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie festlegt. Das teilte die zentrale maritime Bundesbehörde in Hamburg mit.
„Konkret schlägt das BSH zusätzliche Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft in der Nordsee mit einer Leistung von 3 Gigawatt vor“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Damit könnten knapp drei Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem „kräftigen Schub“ für den benötigten Zubau. Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, dass die Stromversorgung in Deutschland bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammt.
Der Bund hatte im Sommer Voraussetzungen dafür geschaffen, indem er eine Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee beschloss. Darin heißt es, der neue Raumordnungsplan unterstütze eine „naturverträgliche nachhaltige Entwicklung des Meeresraums“ und sei unverzichtbar für den Klimaschutz, indem er Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie sichere.
Die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) liegt in einem Bereich zwischen 12 Seemeilen (22 Kilometer) bis maximal 200 Seemeilen (370 Kilometer) jenseits der Küste. Sie gehört nicht zum Hoheitsgebiet, es gibt aber exklusive Nutzungsrechte des jeweiligen Küstenstaates.
Während der Raumordnungsplan grundsätzlich Gebiete für Windenergie auf See ausweist, präzisieren die BSH-Vorschläge nun, wo genau jeweils welche Leistung installiert werden kann. „Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt“, heißt es in der Mitteilung. Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. Januar 2022 äußern. Für den 26. Januar ist zudem ein Online-Anhörungstermin geplant.
Umweltverbände hatten kritisiert, der Naturschutz komme beim geplanten Ausbau der wirtschaftlichen Nutzung von Nord- und Ostsee zu kurz. Die Verbände, darunter der BUND, Greenpeace, Nabu und WWF, verlangten, der Ausbau der Offshore-Windenergie und der Meeresnaturschutz müssten Hand in Hand gehen. Daher müsse die Belastung der Meere durch andere Nutzungen im Gegenzug stark verringert werden. „Bereits heute finden in Schutzgebieten Rohstoffabbau, Leitungsbau, militärische Übungen, unbegrenzte Schifffahrt und Fischerei statt“, hatten die Verbände kritisiert. „Auch der Ausbau der Offshore-Windenergie in Schutzgebieten wird im aktuellen Plan nicht mehr ausgeschlossen.“
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