Neubrandenburg (dpa)

Zwei Jahre Freiheitsstrafe für Mutter der getöteten Leonie

Winfried Wagner, dpa
|
Von Winfried Wagner, dpa
| 21.12.2021 07:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor Beginn des Prozesses gegen die Mutter nach dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow sprechen Journalisten mit dem Anwalt Falk-Ingo Flöter, der dem leiblichen Vater (Nebenkläger) zur Seite steht. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
Vor Beginn des Prozesses gegen die Mutter nach dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow sprechen Journalisten mit dem Anwalt Falk-Ingo Flöter, der dem leiblichen Vater (Nebenkläger) zur Seite steht. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
Artikel teilen:

Vor knapp drei Jahren starb die sechsjährige Leonie, weil sie schwer misshandelt wurde. Der Stiefvater wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun fiel auch gegen die Mutter ein Urteil.

Die Mutter der getöteten Leonie aus Mecklenburg-Vorpommern muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die 27-jährige Frau am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

„Sie haben sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht“, sagte Richterin Tanja Krüske in der Urteilsbegründung. „Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit“, sagte die Richterin, der am Ende der Begründung beinahe die Stimme versagte.

Die Angeklagte hatte im Prozess nach Angaben der Richterin eingeräumt, die schweren Verletzungen ihrer Tochter am 12. Januar 2019 schon früher erkannt zu haben. Sie habe die Möglichkeit dazu gehabt, rechtzeitig Hilfe zu holen, dies aber nicht getan, erläuterte Krüske. Der Stiefvater hatte das Mädchen in Torgelow brutal misshandelt, um sie zu bestrafen, während die Mutter zum Einkaufen war. Er ist bereits rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Keine Regung bei Mutter

Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe für die Mutter auf Bewährung, wie von der Staatsanwaltschaft angeregt, sei in diesem Fall nicht mehr möglich, erläuterte Krüske. Bei der Verurteilten, die nach vorn zum Richtertisch schaute, war keine Regung erkennbar. Der leibliche Vater von Leonie, der als Nebenkläger im Prozess auftrat, ließ den Kopf auf den Schreibtisch sinken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Leonie war in den Abendstunden des 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie gefunden worden. Der Stiefvater hatte der Mutter erzählt, die Sechsjährige sei die Treppe im Hausflur hinuntergestürzt. In seinem Prozess stellte sich heraus, dass er das Mädchen damals bestraft hatte, weil sie ihrer Mutter hinterhergehen wollte, die zum Einkaufen war. Leonie lag im Bett und kühlte ihre Wunden mit Kühlakkus, als die Mutter zurückkam. Da habe sie nach Angaben des Gerichts einen Teil der schlimmen Verletzungen schon bemerkt. Sie habe sich dann aber auf Weisung des Stiefvaters um den Säugling im Haus gekümmert.

„Das war auch nicht das erste Mal“, sagte die Richterin. Schon vier Tage vorher sei das Mädchen massiv vom Stiefvater geprügelt worden. Da hatte die Mutter demnach auch den Notruf gewählt, aber wieder aufgelegt, als der Stiefvater das mitbekam. Am Tag der Tat habe der Stiefvater ihr sogar das Handy weggenommen und nur vorgetäuscht Hilfe zu holen. „Wir verkennen nicht, dass ihr Partner Leonie umgebracht hat, aber sie hätten sie retten können“, sagte Krüske.

Leonie: Verletzungen im Gehirn

Als es Leonie im Laufe des Abends immer schlechter ging, rief der Stiefvater noch die Rettungskräfte, die dem Mädchen aber nicht mehr helfen konnten. Sie starb an Verletzungen im Gehirn. Nach Einschätzung einer Rechtsmedizinerin hätte das Kind überleben können, wenn schneller medizinische Hilfe geholt worden wäre.

Mit dem Urteil ging das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Diese hatte ebenfalls zwei Jahre Haft verlangt, die aber für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Mutter hat noch ein gemeinsames Kind mit dem Stiefvater, das drei Jahre alt ist. Der inzwischen fünf Jahre alte Bruder von Leonie lebt bei seinem leiblichen Vater. Im Prozess gegen den Stiefvater hatte die Mutter - nicht öffentlich - als Zeugin ausgesagt. Der Prozess gegen die Mutter wurde ebenfalls weitgehend nicht öffentlich geführt, um die Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Kinder und des getöteten Mädchens zu berücksichtigen.

Die Nebenklage hatte drei Jahre Freiheitsstrafe für die 27-jährige Frau gefordert. Die Verteidigerin wollte einen Freispruch für ihre Mandantin oder eine Geldstrafe.

© dpa-infocom, dpa:211221-99-460762/8

Ähnliche Artikel