Berlin (dpa)

Kretschmer zu Corona-Beschlüssen: „Zutiefst beunruhigend“

| 23.12.2021 05:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Friedrich Merz hält die Umsetzungsfrist für die Beschlüsse von Bund und Ländern für angemessen. Foto: Michael Kappeler/dpa
Friedrich Merz hält die Umsetzungsfrist für die Beschlüsse von Bund und Ländern für angemessen. Foto: Michael Kappeler/dpa
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Zu spät und nicht ausreichend? Die Kritik an den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung reißt nicht ab. Zustimmung in einem umstrittenen Punkt kommt indes von unerwarteter Seite.

Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden weiter kontrovers diskutiert. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bezeichnete sie angesichts der rasant um sich greifenden Omikron-Variante als „zutiefst beunruhigend“.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hält den bisher angepeilten Termin für die nächsten Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie am 7. Januar für zu spät. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte hingegen abermals die Beschlüsse.

Kretschmer sagte dem Nachrichtensender Welt: „Hinter den Kulissen, und die Wissenschaftler können das eben auch schon berechnen, sehen wir diese neue Omikron-Variante, die wesentlich ansteckender ist - ungefähr so ansteckend wie die Masern - und die jetzt diese Delta-Variante ablöst.“ Es sei also vollkommen klar, dass es zu einem Steigen der Infektionszahlen kommen werde. „Und deswegen ist das, was jetzt beschlossen worden ist, zwar beruhigend für diejenigen, die sich nicht so auskennen, aber für alle die, die wirklich mit Pandemie beschäftigt sind, etwas, was zutiefst beunruhigend ist.“

Forderung nach Kontaktminimierung aus Thüringen

Thüringens Gesundheitsministerin Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Problem ist: Um weitere Maßnahmen zu treffen, braucht man das Feststellen der epidemischen Notlage auf Bundesebene, und das müsste dann relativ schnell passieren.“

Sie betonte, dass mit der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante stärker auf Kontaktminimierung gesetzt werden müsse. „Und da werden auch andere Bereiche in den Blick genommen werden müssen“, sagte Werner. Als Beispiel nannte sie Ausgangsbeschränkungen, die einige Länder nach dem derzeit geltenden Bundesinfektionsschutzgesetz nicht einführen dürften.

In Thüringen gibt es derzeit Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch von Covid-19 genesen sind, weil das Land diese Regelung noch vor dem Ablauf einer im Infektionsschutzgesetz festgelegten Frist eingeführt hatte.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder hatten vereinbart, dass sich spätestens vom 28. Dezember an nur noch zehn Menschen treffen dürfen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen etwa größere Partys über Silvester ausgeschlossen werden. Ungeimpften stehen noch strengere Kontaktbeschränkungen bevor. Im Sport soll es zudem wieder „Geisterspiele“ ohne Zuschauer geben, hinzu kommen Tanzverbote und Clubschließungen.

Merz: „Insgesamt ist die Entscheidung richtig“

Die Länder setzen die Maßnahmen zum Teil schon jetzt um. Darauf spielte auch Lauterbach im ZDF-„heute-journal“ an. „Wir haben den Ländern, wenn man so will, eine Deadline gegeben, der 28. (Dezember)“, sagte der Minister. „Aber die Länder können früher agieren. Und die Länder sind ja auch in der Pflicht. Das sind ja keine Bundesmaßnahmen, sondern sind Ländermaßnahmen.“

Der designierte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bezeichnete die Umsetzungsfrist für die Beschlüsse von Bund und Ländern bis zum 28. Dezember als angemessen. „Insgesamt ist die Entscheidung richtig, auch wenn in einzelnen Bundesländern - je nach Betroffenheitslage - Kontaktbeschränkungen früher greifen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Er könne verstehen, dass einige Länderregierungen die Beschränkungen gern schneller und früher hätten. „Die Menschen müssen sich aber auch auf solche Maßnahmen vorbereiten können“, erklärte er. Genau das hätten Bundesregierung und Ministerpräsidenten berücksichtigt.

© dpa-infocom, dpa:211223-99-484955/3

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