Osnabrück
Warum Mietanpassungen im Handel grundsätzlich eine Chance sind
Darf ein Einzelhändler für die Zeit des Lockdowns die Miete kürzen? Der Bundesgerichtshof sagt: Ja. Aber es kommt auf den Einzelfall an. Foto: Sina Schuldt
Ein Einzelhändler darf für die Zeit des Lockdowns weniger Miete zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Warum das Urteil ausgewogen ist und Mietanpassungen grundsätzlich eine Chance für die Zukunft sind.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden