Osnabrück
Osnabrücker Verwaltungsgericht: Verkürzter Genesenenstatus ist verfassungswidrig
Ist die Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig? Foto: dpa
Ist der Genesenenstatus von 90 Tage bald Geschichte? Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat die Verkürzung des Status für verfassungswidrig erklärt. Das sind die Konsequenzen.
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