London (dpa)
Boris Becker: Auch bei mir muss Unschuldsvermutung gelten
Ende März soll in London der Prozess gegen Boris Becker beginnen. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Insolvenzverfahren teilweise Vermögenswerte verheimlicht und Trophäen nicht ausgehändigt zu haben.
Der dreimalige Wimbledonsieger Boris Becker (54) blickt seinem Strafprozess vor einem Gericht in London zuversichtlich entgegen.
„Ich bin ein positiv eingestellter Mensch, glaube grundsätzlich immer an das Gute und an die englische Gerichtsbarkeit. Deswegen macht mich der Gedanke an den Gerichtsprozess nicht schlaflos“, sagte der frühere Tennisprofi in einem Interview der „Bild am Sonntag“ und ergänzte: „Habe ich großen Respekt davor? Ja. Bin ich angespannt? Ja. Bin ich manchmal auch nervös? Ja.“
Er sei aber „nicht panisch. Wir, meine Anwälte und ich, sind bestens vorbereitet. Ich werde persönlich versuchen, die Vorwürfe bei jedem der 24 Anklagepunkte widerlegen zu können“, sagte der gebürtige Leimener. Er sei „froh, dass der Prozess jetzt endlich losgeht und das Gericht ein Urteil sprechen wird. Die vergangenen fünf Jahre waren verdammt lang, die härtesten meines Lebens“, wurde er zitiert.
Der Prozess vor dem Southwark Crown Court in London soll am 21. März beginnen. Becker wird vorgeworfen, in seinem Insolvenzverfahren in England teilweise Vermögenswerte verheimlicht und Trophäen nicht ausgehändigt zu haben. Becker bestreitet die Vorwürfe.
„Arbeite seit fünf Jahren quasi durch“
In einer ersten Anhörung hatte er sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklärt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft. „Wenn alles gegen mich läuft, habe ich ein Problem. Aber ich bin ein Mensch, der niemals aufgibt und immer bis zum Ende kämpft“, sagte der frühere Weltranglisten-Erste. Auf die Frage, ob er das Wort Gefängnis nicht in den Mund nehme, antwortete Becker: „Nein. Auch bei mir muss die Unschuldsvermutung gelten.“
Er dürfe vor Prozessbeginn inhaltlich auf keinen der Punkte eingehen, sagte Becker und äußerte, dass viele den Strafprozess mit dem Insolvenzverfahren verwechselten. In dem anstehenden Verfahren werde entschieden, „ob ich mich strafbar gemacht habe. Meine Insolvenz läuft unabhängig davon weiter. Sie ist in dem Moment beendet, wenn alles, was einmal mir gehörte, verkauft ist“, sagte er. Natürlich werde er „jedes Urteil akzeptieren. Aber ich hoffe, dass die Richterin und die zwölf Geschworenen ein gerechtes Urteil fällen.“
Zu dem Punkt, wie er sich einen Urlaub leisten könne, obwohl er insolvent sei, sagte Becker: „Ich arbeite seit fünf Jahren quasi durch, habe ein gutes Einkommen und kann mir mein Leben leisten. Ich bin nicht mittellos. Ich befinde mich in einer privaten Insolvenz, nicht in einer geschäftlichen.“ Seine Firma sei davon nicht betroffen.
Ob er seinen Kontostand kenne? „Ich lese oft, dass ich angeblich 100 Millionen Euro verdient haben soll. Völliger Blödsinn. Meine Preisgelder vor Steuern lagen bei 25 Millionen US-Dollar. Meine Sponsoren außerhalb des Platzes haben mich gut bezahlt, aber längst nicht im neunstelligen Bereich.“ Für seinen ersten Wimbledon-Sieg habe er 300.000 Pfund bekommen - heute kassiere der Sieger 3 Millionen Pfund. „Heute kenne ich meinen Kontostand sehr genau, früher leider nicht.“
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