Berlin (dpa)

Erste E-Scooter-Unfallbilanz: Schäden wie bei Mofas

| 14.02.2022 08:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Elektro-Stehroller im Verkehr sind ähnlich unfallträchtig wie Mofas und Mopeds, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Foto: Christoph Soeder/dpa
Elektro-Stehroller im Verkehr sind ähnlich unfallträchtig wie Mofas und Mopeds, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Foto: Christoph Soeder/dpa
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Für die einen großer Spaß, für die anderen großes Ärgernis. An E-Scootern scheiden sich die Geister. Doch eines scheint sicher: Auf Gehwegen stellen die Kleinstfahrzeuge eine große Gefahr dar.

Elektro-Stehroller sind im Verkehr ähnlich unfallträchtig wie Mofas und Mopeds.

Im Jahr 2020 meldeten die deutschen Versicherer 1150 Unfälle mit E-Scootern, bei denen andere Menschen zu Schaden kamen. Das berichtete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag.

Im Verhältnis war das demnach eine ähnliche Schadensbilanz wie bei Mofas und Mopeds, denn billig sind E-Scooter-Unfälle auch nicht: „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. 2020 waren insgesamt 180.000 Elektro-Stehroller in Deutschland versichert. Der GDV hat damit zum ersten Mal eine Unfallbilanz für die Fahrzeuge mit den winzigen Rädern erstellt, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Die Auswertung für 2021 gibt es noch nicht, diese Daten werden laut GDV voraussichtlich im Herbst vorliegen.

„Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“, sagte Asmussen. Der Versicherungsverband appellierte an Ordnungsämter und Polizei, bei Elektroroller-Fahrern auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten: „E-Scooter sind keine Spielzeuge“, sagte Asmussen. „Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge sind seit Juni 2019 auf deutschen Straßen erlaubt.

© dpa-infocom, dpa:220214-99-116201/2

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