Neuruppin (dpa)
Tod im Bunker: Lange Haftstrafe für 29-Jährigen
Nach Überzeugung des Gerichts brachte der Mann seine Ex-Freundin mit einem Messer um. Die Richter entschieden auf Totschlag, erkannten aber auf eine „schwerwiegende Tat“.
In einer Bunkeranlage in einem Wald bei Oranienburg (Brandenburg) soll er sie getötet haben: Das Landgericht Neuruppin hat einen 29-Jährigen wegen Totschlags an seiner Ex-Freundin verurteilt.
Das Gericht sprach gegen den Mann eine Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten aus, wie Sprecherin Iris le Claire am Dienstag sagte. Das Gericht sei überzeugt davon, dass der Angeklagte die 26-Jährige in der Bunkeranlage getötet habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Strafe wegen Totschlags beantragt, die Höhe stellte er in das Ermessen des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert. „Mit der Haftstrafe von mehr als zwölf Jahren blieb das Gericht deutlich im oberen Bereich“, sagte le Claire. Bei Totschlag sei eine Strafe von 5 bis maximal 15 Jahren vorgesehen. Die Richter hätten die Strafhöhe mit einer besonders „schwerwiegenden Tat“ begründet.
Laut dem Urteil hat der 29-jährige Oranienburger die 26-jährige Mutter am 15. Juli 2021 in der Bunkeranlage in einem Wald bei Oranienburg erstochen. Er selbst hatte gegenüber einem Gutachter angegeben, dass er zwar mit der Frau in dem Bunker gewesen sei, dann aber einen Filmriss gehabt habe und sich anschließend mit Blut an den Händen vor dem Bunker wiederfand. Die 26-Jährige war einige Tage zuvor von Familienangehörigen als vermisst gemeldet worden. Laut den Ermittlungen der Polizei war die junge Frau freiwillig zur Bunkeranlage gegangen.
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