Berlin (dpa)
Ziegenzüchter und Dax-Konzerne - Lobbyarbeit in Berlin
Kurz vor Ablauf der Registrierungsfrist für das neue Lobbyregister gibt es einen regelrechten Run. Doch die Erwartungen waren größer. Die Grünen wollen schnell mit dem Nachschärfen der Regeln beginnen.
Unternehmen, Verbände, Organisationen und Netzwerke versuchen mit Millionenaufwand und tausenden Mitarbeitern auf die politischen Entscheidungsprozesse in Berlin Einfluss zu nehmen. Das zeigen die Einträge in
In der Nacht zum Dienstag lief die Frist ab, um sich dort anzumelden. Es gab fast 2400 Einträge. Die Zahl der Mitarbeiter, die nun nach den Regeln des Registers zur Interessenvertretung berechtigt sind, betrug zu diesem Zeitpunkt rund 16.000. Bei den Aufwendungen sticht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft heraus. Er gab an, im Jahr 2020 rund 15 Millionen Euro für Interessenvertretung ausgegeben zu haben.
Auch am Dienstag gingen die Anmeldungen weiter. Am Nachmittag (15.00 Uhr) hatten sich knapp 2500 Unternehmen, Verbände und andere Einrichtungen mit rund 17.000 Mitarbeitern angemeldet, die nun offiziell Lobbyarbeit betreiben dürfen.
Nur ein erster Schritt
Die für sie geltenden Regeln sollen nach Auffassung der Grünen im Bundestag schnell nachgeschärft werden. „Als Grüne haben wir immer betont, dass das Lobbyregister in seiner bisherigen Ausgestaltung nur ein erster Schritt sein kann“, sagte Vizefraktionschef Konstantin von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Aus gutem Grund haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die Weiterentwicklung des Transparenzregisters verständigt.“ Mit dem parlamentarischen Verfahren solle nach Vorstellung der Grünen bald begonnen werden.
Das öffentlich einsehbare Lobbyregister soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter waren verpflichtet, sich dort bis spätestens 1. März einzutragen. Sie mussten Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Zu erläutern waren auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Lobbyisten sind nun zudem verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Wenn sie gegen die Regeln verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Hinter den Erwartungen zurück
Die Zahl der Einträge blieb weit hinter den Erwartungen der Bundestagsverwaltung zurück. Diese war von einer Größenordnung von 6000 bis 8000 Interessenvertretern ausgegangen, die sich anmelden werden. „Hier kam es offenkundig zu Fehleinschätzungen“, sagte der Grünen-Politiker von Notz. Den Gründen dafür müsse man nachgehen. „Von einem „zahnlosen Tiger“ würden wir dennoch nicht sprechen.“
Die Einträge reichen vom Backzutatenverband und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter über große Organisationen wie dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) bis hin zu den Dax-Konzernen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Aufwendungen für die Lobbytätigkeit. Beim Backzutatenverband sind dies beispielsweise 30.000 bis 40.000 Euro im Jahr, beim VCI rund 8,2 Millionen. Beim VW-Konzern waren es 2021 rund 6,5 Millionen Euro, wobei die VW-Töchter Audi und Porsche nochmals rund 2,6 Millionen und 1 Million Euro ausgaben.
Manche Angaben verweigert
Der Deutsche Bauernverband ist mit rund 5,7 Millionen Euro dabei, der Verband Kommunaler Unternehmen mit fast 7,9 Millionen. Aber auch der Wirtschaftsrat der CDU gab nach eigenen Angaben fast 4,8 Millionen Euro für Lobbytätigkeit aus. Manche Unternehmen wie etwa die Robert Bosch GmbH oder die Roche Pharma AG verweigerten diese Angaben, was das Gesetz ausdrücklich zulässt. Allerdings hat das Folgen: Solche Unternehmen werden nicht zu öffentlichen Anhörungen zugelassen und können sich nicht an Gesetzgebungsverfahren beteiligen.
Kritiker bemängeln, dass das Register im Dunkeln lasse, was die Lobbyisten mit ihren teils immensen Geldsummen machen. Dies soll sich mit der von den Ampel-Parteien geplanten Nachschärfung ändern, wie von Notz erläuterte. „Unter anderem wollen wir den Kreis der registrierten Interessensvertreterinnen und -vertreter erweitern und die Schwelle für anzugebende Kontakte in den Ministerien bis auf die Referentenebene absenken. Unser Ziel bleibt der „legislative Fußabdruck“.“ Ein solcher „Fußabdruck“ bedeutet, dass unter jedem Gesetz steht, welche Interessenvertreter daran mitgewirkt haben.
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