Den Haag (dpa)

Weltstrafgericht startet Ermittlungen zu Ukraine-Krieg

| 03.03.2022 00:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Dieses vom ukrainischen Katastrophenschutz veröffentlichte Foto zeigt einen Brand in einem Fakultätsgebäude der Universität Charkiw, der durch einen russischen Raketenangriff verursacht wurde. Foto: Emergency Service Of Ukraine/PA Media/dpa
Dieses vom ukrainischen Katastrophenschutz veröffentlichte Foto zeigt einen Brand in einem Fakultätsgebäude der Universität Charkiw, der durch einen russischen Raketenangriff verursacht wurde. Foto: Emergency Service Of Ukraine/PA Media/dpa
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Begeht Russland in der Ukraine Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Angesichts der Kampfhandlungen startet nun der Internationale Strafgerichtshof offizielle Ermittlungen.

Der Chefankläger des Weltstrafgerichts hat Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet. Ankläger Karim Khan rief am Donnerstag in Den Haag auch Menschen im Konfliktgebiet auf, Informationen zu möglichen Verbrechen bei der Anklagebehörde zu melden.

Khan will nun Kontakt aufnehmen zu allen am Konflikt beteiligten Parteien. Er rief außerdem alle Beteiligten auf, sich an die Regeln des internationalen Völkerrechts zu halten. „Keiner im Ukraine-Konflikt hat eine Lizenz, Kriegsverbrechen im Rahmen der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zu begehen“, erklärte der Chefankläger.

Bereits zu Beginn der Woche hatte der Ankläger Ermittlungen angekündigt. Er werde dazu eine richterliche Verfügung beantragen. Da nun aber 39 Vertragsstaaten den Fall offiziell an seine Behörde übertragen hätten, werde er die Ermittlungen sofort einleiten. Zu den Staaten, die die Untersuchung fordern, gehören die EU-Mitgliedsstaaten.

Untersuchungen sollen bis 2013 zurückreichen

Die Anklage ermittelt nun zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit November 2013 auf dem Gebiet der Ukraine begangen wurden. Dazu gehören auch die blutige Niederschlagung von proeuropäischen Protesten 2013-2014, die Besetzung der Krim, Kämpfe in der Ostukraine, aber auch mögliche Verbrechen seit der Invasion Russlands. Der Ankläger hatte bereits in einer Voruntersuchung vor der Invasion festgestellt, dass es eine rechtliche Grundlage für Strafverfahren gebe.

Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Ukraine ist zwar ebenfalls kein Vertragsstaat, hat aber die Zuständigkeit des Gerichts zu möglichen Verbrechen auf seinem Grundgebiet seit 2013 in einer Erklärung anerkannt.

© dpa-infocom, dpa:220303-99-360649/7

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