Washington (dpa)
Fall Breonna Taylor - Beteiligter Polizist freigesprochen
Die 26-jährige, unbewaffnete Afroamerikanerin Breonna Taylor wurde in ihrer eigenen Wohnung von der Polizei erschossen. Eine Jury urteilte nun über einen am Einsatz beteiligten Ex-Beamten.
Rund zwei Jahre nach dem Tod der Afroamerikanerin Breonna Taylor bei einem Polizeieinsatz in ihrer Wohnung ist ein Ex-Beamter freigesprochen worden.
Dem ehemaligen Polizisten war vorgeworfen worden, während des Einsatzes in Louisville im US-Bundesstaat Kentucky mit mehreren Schüssen Menschen in einer Nachbarwohnung des Mehrfamilienhauses gefährdet zu haben. Eine Geschworenen-Jury befand den Mann für nicht schuldig, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Der Ex-Polizist hatte in dem Verfahren argumentiert, er habe seine Kollegen schützen wollen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, leichtfertig gehandelt zu haben.
Breonna Taylor war im März 2020 in ihrer eigenen Wohnung von der Polizei erschossen worden. Der Name der 26-jährigen schwarzen Rettungsassistentin wurde ähnlich wie der von George Floyd zu einem Symbol der Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt. Für Empörung und Proteste hatte gesorgt, dass im Zusammenhang mit dem Tod der 26-Jährigen gegen keinen der an dem Einsatz beteiligten Polizisten Anklage erhoben wurde. Der nun freigesprochene Mann war der einzige Polizist, der sich in dem Fall vor Gericht verantworten musste - aber eben wegen der mutmaßlichen Gefährdung anderer Bewohner und nicht wegen Taylors Tod.
Den Ermittlungen zufolge drangen mit einem Durchsuchungsbefehl ausgestattete Polizisten nachts in Taylors Wohnung ein, als sie auf ihr Klopfen keine Antwort erhielten. In der Wohnung soll Taylors Freund als Erster geschossen und einen der Beamten am Bein verletzt haben. Der Freund gab später an, dass er die Polizisten für Einbrecher hielt. Die Beamten erwiderten das Feuer und trafen die unbewaffnete Breonna Taylor nach offiziellen Angaben mindestens fünf Mal. Medienberichten zufolge suchten sie Taylors Ex-Freund, der nicht anwesend war.
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