Karlsruhe (dpa)

Karlsruhe billigt vorläufige Anwendung von Ceta

| 15.03.2022 10:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V., hält im August 2016 vor dem Bundesverfassungsgericht einen Karton mit Vollmachten zu einer Bürgerklage gegen das Freihandelsabkommen Ceta hoch. Foto: picture alliance / dpa
Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V., hält im August 2016 vor dem Bundesverfassungsgericht einen Karton mit Vollmachten zu einer Bürgerklage gegen das Freihandelsabkommen Ceta hoch. Foto: picture alliance / dpa
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2016 forderten fast 200.0000 Menschen den sofortigen Stopp des Handelspakts der EU mit Kanada. Jetzt hat Karlsruhe die „Bürgerklagen“ im Hauptverfahren geprüft.

Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Klagen von Kritikern des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta endgültig abgewiesen.

Der Beschluss zur vorläufigen Anwendung des Abkommens aus dem Oktober 2016 sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag nach rund fünfeinhalb Jahren Verfahrensdauer mit. Damals hatten sie in einer Eilentscheidung vorerst grünes Licht für die deutsche Beteiligung gegeben, aber dafür Auflagen gemacht.

Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft. Einige besonders umstrittene Bereiche liegen allerdings auf Eis, bis die Parlamente sämtlicher EU-Mitgliedstaaten sowie Kanada und die EU den Pakt ratifiziert haben. In der EU fehlen noch zwölf Staaten, darunter Deutschland. Deshalb hatte Karlsruhe keine Möglichkeit, auch diesen Teil der Vereinbarungen zu prüfen.

An dem vorgesehenen Gerichts- und Ausschusssystem äußern die Richter des Zweiten Senats deutliche Zweifel. Für eine Entscheidung darüber ist es aber zu früh. Sollte die Ampel-Koalition Ceta trotzdem unverändert ratifizieren, bräuchte es neue Klagen in Karlsruhe.

Wie reagiert die neue Bundesregierung?

Kritiker des Abkommens hatten 2016 breiten Widerstand mobilisiert: Der „Bürgerklage“ des Aktionsbündnisses „Nein zu Ceta“ der Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie schlossen sich mehr als 125.000 Unterstützer an. Parallel trug eine pensionierte Musiklehrerin aus Nordrhein-Westfalen mit ihrem Mann rund 68.000 Vollmachten zusammen. Die Klägerinnen und Kläger befürchten, dass Ceta ihre politischen Mitwirkungsrechte beschneidet. Umwelt- und Verbraucherschutz würden dem freien Handel untergeordnet. Auch die Linksfraktion des damaligen Bundestags hatte geklagt.

Befürworter betonen vor allem den weitgehenden Wegfall von Zöllen und Handelshemmnissen. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zog im Juni 2021 bei einem Treffen mit Kanadas Premierminister Justin Trudeau eine positive Bilanz: 2019 sei der Handel bei Waren um 25 Prozent gewachsen, bei Dienstleistungen um 39 Prozent.

Die spannende Frage dürfte nun sein, wie die neue Bundesregierung auf die Karlsruher Entscheidung reagiert. Die Grünen hatten sich in ihrem Wahlprogramm darauf festgelegt, Ceta wegen Defiziten beim Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht in seiner jetzigen Fassung zu ratifizieren. Im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP ist vereinbart: „Die Entscheidung über die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts-und Handelsabkommens (CETA) treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.“

© dpa-infocom, dpa:220315-99-526139/3

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