Osnabrück

Reiserücktrittsversicherung: Das gilt bei Krieg

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 18.03.2022 07:43 Uhr | 0 Kommentare
Die nächsten Feiertage stehen an Ostern an. Für viele sind sie eine Gelegenheit zu verreisen. Foto: dpa-Zentralbild
Die nächsten Feiertage stehen an Ostern an. Für viele sind sie eine Gelegenheit zu verreisen. Foto: dpa-Zentralbild
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Wegen des Krieges in der Ukraine sind einige Reisende vorsichtig geworden, manche überlegen ihre Urlaubsziele zu ändern. Doch wann kann eine Reise kostenlos storniert werden? Und greift bei Krieg eine Reiserücktrittsversicherung?

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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