Bad Kreuznach (dpa)

Maskenstreit: Lebensgefährtin des Angeklagten über Tatnacht

| 13.04.2022 13:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der 50-Jährige ist angeklagt, im vergangenen Jahr den Mitarbeiter einer Tankstelle erschossen zu haben, nachdem dieser ihn auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. Foto: Boris Roessler/dpa
Der 50-Jährige ist angeklagt, im vergangenen Jahr den Mitarbeiter einer Tankstelle erschossen zu haben, nachdem dieser ihn auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. Foto: Boris Roessler/dpa
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Gewalttätig habe sie ihren Freund nie erlebt, berichtet die Zeugin. Betrunken war er nach ihrer Erinnerung an jenem Abend, als er für Bier-Nachschub sorgen wollte und der tödliche Schuss auf einen Tankstellen-Kassierer fiel.

Im Mordprozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht hat die Lebensgefährtin des Angeklagten ausgesagt.

Nach dem tödlichen Schuss auf den Kassierer habe ihr Lebensgefährte sie am späten Abend bei seiner Rückkehr nach Hause geweckt und zu ihr gesagt: „Ich kriege Probleme, ich habe eben jemanden erschossen.“ Sie habe das zunächst nicht ernst genommen, da er augenscheinlich betrunken gewesen sei, berichtete die 51-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Bundesweites Entsetzen

Laut Anklage und eigenen Angaben vor Gericht fuhr der 50-jährige Deutsche nach einem ersten Besuch der Tankstelle nach Hause, holte einen geladenen Revolver und kehrte dann in die Tankstelle zurück. Dort erschoss er den Mitarbeiter. Die Tat im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Angeklagt ist der 50-Jährige auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Am Nachmittag vor der Tat am 18. September 2021 nutzen die beiden nach Aussagen der Zeugin das schöne Wetter zum Grillen. Ihr Lebensgefährte habe bis zum Abend sieben Halbliter-Dosen Bier getrunken, obwohl er eigentlich nicht so viel vertrage. Er habe gute Laune gehabt. Man habe aber gemerkt, dass er betrunken gewesen sei. Da sie sich nicht wohl gefühlt habe, habe sie sich gegen 18.30 Uhr hingelegt und sei im Laufe des Abends eingeschlafen. Zwischen 22.00 und 22.30 Uhr sei sie dann von ihm geweckt worden. Dann habe er von dem Schuss berichtet. Sie sei sich nicht sicher gewesen, ob das stimme.

Am Morgen danach

Am Morgen danach habe er viel geweint, berichtet die 51-Jährige weiter. „Was habe ich gemacht?“, habe er gefragt. Die Verkäuferin aus Idar-Oberstein, die aus Indonesien stammt, wurde bei ihrer Zeugenaussage teilweise von einer Dolmetscherin unterstützt. Ihr Lebensgefährte sei am Morgen nach der Tat schweigsam gewesen und habe alles gemacht, was sie gesagt habe. „Warum hast Du das getan?“, habe sie ihn gefragt. Er habe sich nicht genau erinnern können, wie es zu dem Schuss gekommen sei. Über das Opfer habe er nicht viel gesagt und nur kurz etwas von einer Maske erzählt. Schließlich seien sie gemeinsam zur Polizei gefahren.

„Er ist nicht gewalttätig“, sagte sie über den Angeklagten. Das gelte auch, wenn er betrunken gewesen sei. Er habe den Revolver von seinem Vater bekommen. Ihr Lebensgefährte habe die Waffe aber vor der Tat nie benutzt, sie habe immer in einer Schublade gelegen. Sie selbst habe immer Angst vor der Waffe gehabt und ihn gebeten, sie entweder bei der Polizei abzugeben oder an jemandem mit einem Waffenschein zu verkaufen. Ihr Lebensgefährte habe die Waffe aber zum Schutz gegen Einbrecher behalten wollen. Angeklagt ist der 50-jährige Deutsche auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Gesenkter Blick des Angeklagten

Sie habe es als paranoid empfunden, dass er die Waffe habe behalten wollen, sagte die 51-Jährige weiter. Ihr Lebensgefährte habe zudem sehr starke Stimmungsschwankungen gehabt, berichtete die Zeugin weiter. Die Corona-Auflagen habe er als Stress empfunden, beim Einkaufen aber üblicherweise eine Schutzmaske getragen. Der Angeklagte hatte anfangs den Blickkontakt zu seiner Lebensgefährtin gesucht, während ihrer Aussage hielt er die Augen aber meist gesenkt.

Nach dem Verhandlungstag am Mittwoch sollte der Prozess in eine längere Osterpause gehen. Die nächsten fünf Verhandlungstermine sind für die erste Maihälfte angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220413-99-906126/3

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