Augsburg Gericht entscheidet, wer sein Cola-Orange-Mischgetränk „Spezi“ nennen darf
Der Mix aus Cola und Orangenlimonade ist wohl urheberrechtlich geschützt. Foto: Unsplash/Angelina Yan (Symbolbild)
Die bayerischen Brauereien Riegele und Paulaner streiten sich vor einem bayerischen Gericht um Lizenzgebühren für Cola mit Orangengeschmack. Verhandelt wird dabei auch, wem die Spezi gehört.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden