Haftbefehle in Leer vollstreckt Zwei Männer müssen ins Gefängnis

| 29.07.2022 09:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Bundespolizei war in Leer im Einsatz. Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei war in Leer im Einsatz. Foto: Bundespolizei
Artikel teilen:

Die Bundespolizei hat am Donnerstag mehrere Haftbefehle im Bahnhof in Leer vollstreckt. Ein 34-Jähriger und ein 40-Jähriger waren von den Beamten kontrolliert worden – und müssen nun ins Gefängnis.

Leer - Ein 34-Jähriger ist am Donnerstagvormittag am Leeraner Bahnhof festgenommen worden. Laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei muss der Mann für sieben Monate ins Gefängnis. Er war gegen 11 Uhr im Bahnhof von den Beamten kontrolliert worden. „Bei der Überprüfung der Personalien des 34-Jährigen stellten die Beamten fest, dass mit Haftbefehl nach dem Mann gefahndet wurde“, heißt es in der Pressemitteilung.

Der 34-Jährige war 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Der Mann wurde von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Weiterer Mann wurde per Haftbefehl gesucht

Am Donnerstagnachmittag hat die Bundespolizei dann einen 40-Jährigen im Leeraner Bahnhof festgenommen, der gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Wie die Polizei in einer weiteren Pressemitteilung schreibt, war der Mann gegen 15.45 Uhr kontrolliert worden. „Bei der Überprüfung der Personalien des 40-Jährigen stellten die Beamten fest, dass die Justiz gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann fahnden ließ“, heißt es.

Der 40-Jährige war wegen Diebstahls verurteilt worden – er hatte noch eine Geldstrafe von 1185 Euro zu bezahlen oder eine Restersatzfreiheitsstrafe von 79 Tagen zu verbüßen. Außerdem war er in einem anderen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Der Mann wurde von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Außerdem interessierte sich die Justiz für seinen derzeitigen Aufenthalt – sie hatten ihn zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Ähnliche Artikel