Günstig einkaufen Kein Sonderangebot? Warum der Kunde nicht vor Gericht zieht
![Gabriele Boschbach](/media/autor/28/image/a3fa5a9ff5695668928e-5186a83932f2c061.png)
![Pools gehören nicht zum regulären Sortiment eines Lebensmittelhändlers. Deshalb muss Annika Meiners im E-Center Bruns in Aurich vermutlich die ein oder andere Frage nach diesem Artikel beantworten. Foto: Ortgies](/media/webartikel-image/4573337/image/ed73f0e2c17dc88a2f86-65ebaf170523a1d6.jpg)
Pools gehören nicht zum regulären Sortiment eines Lebensmittelhändlers. Deshalb muss Annika Meiners im E-Center Bruns in Aurich vermutlich die ein oder andere Frage nach diesem Artikel beantworten. Foto: Ortgies
Lebensmittelanbieter locken Kunden mit Sonderangeboten. Doch vielfach schauen die im Laden in die Röhre. Jetzt könnte man auf sein Recht pochen.
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