Günstig einkaufen Kein Sonderangebot? Warum der Kunde nicht vor Gericht zieht

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 18.08.2022 10:01 Uhr | 0 Kommentare
Pools gehören nicht zum regulären Sortiment eines Lebensmittelhändlers. Deshalb muss Annika Meiners im E-Center Bruns in Aurich vermutlich die ein oder andere Frage nach diesem Artikel beantworten. Foto: Ortgies
Pools gehören nicht zum regulären Sortiment eines Lebensmittelhändlers. Deshalb muss Annika Meiners im E-Center Bruns in Aurich vermutlich die ein oder andere Frage nach diesem Artikel beantworten. Foto: Ortgies
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Lebensmittelanbieter locken Kunden mit Sonderangeboten. Doch vielfach schauen die im Laden in die Röhre. Jetzt könnte man auf sein Recht pochen.

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