Bosau  Wenn die Bratwurst der Feuerwehr zum Fall fürs Finanzamt wird

Michael Kuhr
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Von Michael Kuhr
| 01.12.2022 11:31 Uhr | 0 Kommentare
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Auch die Bratwurst der Feuerwehr beim Gemeindefeuerwehrfest muss künftig umsatzsteuerpflichtig verbucht werden. Deshalb kommt auf die Kassenwarte der Feuerwehren mehr Arbeit zu. Was sich ein Gemeindewehrführer aus Schleswig-Holstein für seine mehr belasteten Kameraden hat einfallen lassen.

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