Schwangere Lehrerinnen Nicht von der Pflicht entbinden


Eine Lehrerin einer Grundschule schreibt in englischer Sprache an die Tafel. Foto: dpa-Zentralbild
An Grundschulen dürfen schwangere Lehrerinnen aus Sorge um eine Corona-Ansteckung nicht in Präsenz unterrichten. Aber sie sollten, nein müssen sich auf andere Weise einbringen.
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