Aktion gegen Bau der A 20 Fahrraddemo auf der A 28 am Sonntag darf stattfinden

| 21.04.2023 14:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Teilnehmer dürfen, wie hier bei einer Veranstaltung in Hessen, die Autobahn für ihre Demo nutzen. Foto: Pförtner/dpa
Die Teilnehmer dürfen, wie hier bei einer Veranstaltung in Hessen, die Autobahn für ihre Demo nutzen. Foto: Pförtner/dpa
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Der Kreis Ammerland wollte die Demo von der Autobahn 28 auf eine Landstraße verlegen. Die A 20-Gegner protestierten dagegen vor Gericht – mit Erfolg.

Oldenburg/Ammerland - Eine Fahrraddemonstration auf der A 28 von Wechloy nach Neuenkruge am Sonntag darf stattfinden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag gegen die Untersagung stattgegeben, teilt das Gericht mit. Der Antragsteller habe gegenüber dem Landkreis Ammerland eine Versammlung mit rund 250 Teilnehmern angemeldet, die sich anlässlich des bundesweiten Aktionstages für die sozialökologische Verkehrswende insbesondere gegen den geplanten Autobahnbau der A 20 richtet, heißt es in der Mitteilung. Die Strecke sollte unter anderem über die A 28 von Wechloy bis Zwischenahner Meer verlaufen.

Der Landkreis Ammerland erließ dann eine versammlungsrechtliche Beschränkung. Die Strecke sollte nicht mehr über die Autobahn, sondern stattdessen über die Landstraße durch die Ortschaften Ofen, Wehnen und Westerholtsfelde führen. Der Antragsteller ging mit einem Eilantrag unter anderem gegen diese Änderung der Routenführung vor. Dabei reduzierte er die über die A28 verlaufende Strecke auf den Abschnitt zwischen Wechloy und Neuenkruge.

Nicht viel Verkehr am Sonntag erwartet

Die Kammer ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Interesse des Antragstellers, für die Fahrraddemonstration auch den Autobahnabschnitt der A 28 zwischen Wechloy und Neuenkruge zu nutzen, ein höheres Gewicht zukommt, als dem Interesse der Verkehrsteilnehmer, Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs zu vermeiden. „Denn angesichts des konkreten örtlichen und thematischen Bezugs der angemeldeten Versammlung zur Autobahn sowie der konkreten Umstände, nämlich dass die Fahrraddemonstration an einem Sonntag in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr stattfinden soll, anlässlich dessen nicht mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, und zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, ist weder von unzumutbaren Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs noch von erhöhten Gefahren für die Versammlungsteilnehmer oder die übrigen Verkehrsteilnehmer auszugehen“, so das Gericht.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Landkreis Ammerland kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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