Kontrolle in Fernreisebus Vater zahlt Geldstrafe und bewahrt Sohn vor dem Gefängnis
Bei der Kontrolle eines Reisebusses stellten Polizisten am Sonntag gleich zwei Männer. Sie waren per Haftbefehl gesucht worden. Keiner von beiden konnte die Geldstrafe bezahlen.
Bunde - Für zwei Männer endete die Fahrt mit einem Fernreisebus am Sonntag früher als geplant. Bei einer Kontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze vollstreckten die Polizisten offene Haftbefehle gegen die von der Justiz gesuchten Männer.
Die beiden 31 und 62 Jahre alten Männer saßen in einem Fernreisebus aus den Niederlanden und konnten ihre offenen Geldstrafen nicht selbst zahlen, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Einmal bezahlte demnach der Vater, ein anderes Mal der Freund, wodurch sich beide Männer einen Gefängnisaufenthalt ersparten.
Vater bewahrt seinen Sohn vor Gefängnisstrafe
Gegen 16.45 Uhr hatten Beamte des Grenzüberschreitenden Polizeiteams Bad Nieuweschans die Fahrgäste eines Fernreisebusses laut Mitteilung überprüft, der über die Autobahn 280 aus den Niederlanden nach Deutschland unterwegs war.
Die Überprüfung der Personalien eines 31-jährigen Fahrgastes habe ergeben, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen vorlag. Der Mann sei vor zwei Jahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch habe er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 41 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 1230 Euro begleichen müssen. Weil er den Betrag nicht zahlen konnte, bat er seinen Vater per Telefon zu Hilfe, heißt es weiter. Der bezahlte laut Beamten die Geldstrafe bei der Bundespolizei in Bremen und bewahrte seinen Sohn damit vor dem Gefängnis.
Auch 62-Jähriger konnte Geldstrafe nicht selbst zahlen
Bei der Überprüfung der Personalien eines 62-jährigen stellten die Beamten fest, dass der deutsche Staatsangehörige ebenfalls per Haftbefehl gesucht wurde, so die Bundespolizei. Der Mann sei im Jahr 2020 wegen Betrug und Urkundenfälschung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch habe er noch eine Restersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 150 Euro begleichen müssen.
Auch er habe den Betrag nicht selbst zahlen können, weshalb er einen Bekannten um Hilfe gebeten habe. Dieser zahlte den geforderten Betrag bei einer Polizeiwache in Köln, heißt es abschließend.