Laubkörbe in Leer sind wieder da Laubschlacht am Straßenrand? Das sollten Leeraner beachten
Der Herbst ist da und mit ihnen auch die Metallkörbe zum Sammeln. Fünf Fragen und Antworten für erfahrene Laubfeger und die, die in diesem Jahr zum ersten Mal die bunten Blätter beseitigen müssen.
Leer - Die Tage werden kürzer und langsam segeln die ersten Blätter zu Boden. In einigen Straßen segeln auch schon sehr viele Blätter auf Straßen, Radwege und Bürgersteige. Der Herbst ist da und mit der dritten Jahreszeit im Jahr kommt auch ein andere Phänomen wieder aus dem Winterlager: Die Laubkörbe sind wieder da. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass der Sommer in Leer vorbei ist. Wir haben Fragen und Antworten zum Thema Laubkörbe zusammengestellt.
Was und warum
Darum geht es: Die Laubkörbe stehen wieder an den Leeraner Straßen. Wir haben Fakten und Fragen gesammelt und beantwortet.
Vor allem interessant für: Hausbesitzer und Mieter, die Laubfegen müssen
Deshalb berichten wir: Die meisten Ostfriesinnen und Ostfriesen müssen sich mit Laub rumschlagen. Die Autorin erreichen Sie unter: n.nording@zgo.de
Sind die Körbe früher aufgestellt worden?
Nein. „Wir haben die Verteilung so organisiert, dass die Laubkörbe ab Oktober zur Verfügung stehen“, erklärt Edgar Behrendt, Sprecher der Stadtwerke. Früher verteilt worden sind sie daher nicht. Nach und nach wurden sie in der vergangenen Woche in der Stadt verteilt. Es gibt allerdings eine Ausnahme. In dem Bereich, in dem der Gallimarkt stattfindet, und an den Zuwegungen zum Volksfest werden wir erst ab dem 16. Oktober verteilen. „Die Gründe liegen auf der Hand: Die Laubkörbe sollen nicht als Mülleimer missbraucht werden“, so Behrendt.
Wie viele Körbe gibt es und wie lang stehen sie?
900 Körbe werden im Stadtgebiet verteilt. Sie bleiben nach Angaben der Stadtwerke bis etwa Mitte Dezember stehen. „Dann werden sie wieder eingesammelt, sodass über Weihnachten und speziell an Silvester kein Korb mehr draußen ist“, so Berendt. Die Anzahl der aufgestellten Körbe richte sich nach Anzahl und Größe der Bäume sowie der Größe der zu reinigenden öffentlichen Flächen. Nach Angaben der Stadtwerke fallen in Leer täglich sieben Tonnen Laub an. Der Inhalt der Laubkörbe wird wieder zu Kompost verarbeitet.
Was darf in die Körbe?
Eine Frage, deren Antwort eigentlich auf der Hand liegt. Dennoch betonen es die Stadtwerke jedes Jahr wieder: „Die Körbe sind nur für das Laub der städtischen Bäume bestimmt, das bei der Reinigung der öffentlichen Straßen, Geh- und Radwege sowie Grünflächen zusammengekehrt wurde. Private Gartenabfälle oder Müll gehören nicht hinein“, teilt der Stadtwerke-Sprecher mit. Der Missbrauch der Laubkörbe, vor allem Abfall, bedeute für die Mitarbeiter der Stadtwerke einen Mehraufwand, der die Leerung der Behälter verzögert.
Wo werden die Laubkörbe abgestellt und was kann ich tun, wenn ich mit dem Platz nicht zufrieden bin?
Die Laubkörbe sind nicht einzelnen Bäumen oder Anliegern zugeteilt, so Behrendt. „Die Standorte sind digital erfasst worden und bei den Stadtwerken in unser Geografisches Informationssystem eingepflegt worden“, erklärt Edgar Behrendt. Somit stehen die Laubkörbe in der Regel immer an den gleichen Standorten. Leichte Abweichungen können sich durch parkende Fahrzeuge und durch Baustellen ergeben. Wer dennoch etwas auszusetzen hat, kann sich an Jan Tülp unter der Telefonnummer 0491/ 45425713 oder unterj.tuelp@stadtwerke-leer.de wenden.
Wer muss eigentlich Laubfegen?
Grundsätzlich kümmern sich Stadtverwaltungen und Gemeinden darum, dass sich jeder sicher auf Straßen und Gehwegen bewegen kann. Per Satzung übertragen sie die Pflicht, Laub und Dreck zu entfernen, auf Grundstückseigentümer. Die müssen auch dann zum Rechen greifen, wenn die Bäume der Kommune gehören oder sie nicht auf dem eigenen Grundstück stehen. Dabei kann jede Kommune die Einzelheiten dazu, wann zum Beispiel der Gehweg sauber sein muss, in der sogenannten Straßenreinigungssatzung festlegen.
„Die Satzungen sind in der Regel unter Ortsrecht auf den Internetseiten veröffentlicht“, sagte Philipp Koenen, Pressesprecher des Landkreises Leer vor einiger Zeit dieser Zeitung. Generell wird die Pflicht den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. In der Satzung heißt es weiter, dass „Schmutz, Laub, Papier, sonstiger Unrat und Unkraut sowie Schnee und Eis“ nicht „dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden“ dürfen.