Sicherheit auf den Straßen So funktioniert der Winterdienst in Leer

| 02.12.2023 07:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mitarbeitern sind für den Winterdienst der Stadtwerke Leer im Einsatz. Foto: Stadtwerke
Zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mitarbeitern sind für den Winterdienst der Stadtwerke Leer im Einsatz. Foto: Stadtwerke
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Wo und mit welchen Mitteln wird gestreut? Ab wann entscheidet sich, ob die Fahrzeuge loslegen? Und wofür sind die Bürger selbst zuständig? Die Stadtwerke und die Stadt Leer klären auf.

Leer - Wer in den vergangenen Tagen mit dem Auto unterwegs war, wird es gemerkt haben: Der Winter ist da. Auf den Straßen ist wieder erhöhte Vorsicht gefragt. Damit alle sicher zur Schule, zur Arbeit und wieder zurück kommen, ist der Winterdienst bei Glätte im Einsatz. Die Stadtwerke und die Stadt Leer klären über die wichtigsten Fragen zu den Zuständigkeiten und Einsatzgebieten auf.

Wie ist der Winterdienst der Stadtwerke aufgestellt?

Die Stadtwerke haben laut einer Mitteilung zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mitarbeitern gebildet. In der Regel rückt eines der Teams bei Bedarf mit mehreren großen Streufahrzeugen sowie sieben Kleintraktoren aus, um auf städtischen Straßen für Sicherheit zu sorgen. Zusätzlich streuen mehrere Mitarbeiter in bestimmten Bereichen auch per Hand.

Mit welchen Mitteln wird gestreut?

Insgesamt stehen den Stadtwerken derzeit mehr als 50.000 Liter Sole in Tanks für die Bekämpfung der Straßenglätte zur Verfügung. Auch größere Mengen Salz sind vorrätig. Darauf wird in Ausnahmefällen zurückgegriffen – nur auf verkehrswichtigen Straßen und im Bereich besonderer Gefahrenstellen, schreiben die Stadtwerke. Ziel ist es, den Einsatz von reinem Salz weitestgehend zu vermeiden.

Wo streuen die Stadtwerke?

Zum Einsatzgebiet gehören neben den verkehrswichtigen städtischen Straßen unter anderem auch die Straßen, auf denen der Schulbusverkehr unterwegs ist. Auch Brücken, Bushaltestellen, die Fußgängerzone und Überwege gehören zum Einsatzgebiet. Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.

Wie und wann entscheiden sich Streu-Einsätze der Stadtwerke?

Die Stadtwerke haben vier Kontrolleure, die abwechselnd nachts ab 4 Uhr in Leer unterwegs sind, um über Streu-Einsätze zu befinden. Sie entscheiden anhand der Temperaturen, der Witterung und des Zustands von Fahrbahnen, ob der Winterdienst am frühen Morgen alarmiert wird oder nicht. Nach weiteren Kontrollen über den Tag kommt es bei Bedarf zu weiteren Einsätzen.

Welche Pflicht haben die Bürgerinnen und Bürger in Leer?

Sie haben sich in erster Linie um die Geh- und Radwege vor ihren Grundstücken zu kümmern. Bei Schneefall müssen diese in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden. Sofern kein Geh- und Radweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter auf der Fahrbahn von Schnee befreit werden. Auch in verkehrsberuhigten Zonen sind die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht. Dort muss die Straße bis zur Mitte von Schnee befreit beziehungsweise gestreut werden.

Welche Mittel dürfen Bürgerinnen und Bürger zum Streuen einsetzen?

Sie haben mit Sand oder mit anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Salz darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden – zum Beispiel dann, wenn sich die Glätte mit anderen Mitteln nicht beseitigen lässt.

Zu welchen Zeiten müssen die Bürgerinnen und Bürger aktiv werden?

Werktags ist das von 7.30 bis 20 Uhr erforderlich, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

Kontrolliert die Stadt, ob Bürgerinnen und Bürger ihren Winterdienst-Pflichten nachkommen?

Ja, die Stadt kontrolliert das. Zum einen passiert das in Form von Stichproben, zum anderen gehen Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber auch entsprechenden Hinweisen nach.

Kann die Pflicht übertragen werden, wenn man sie selbst nicht leisten kann?

Wenn der Eigentümer die Winterdienstpflicht nicht erfüllen kann, muss er sicherstellen, dass jemand anderes sich darum kümmert. Er kann beispielsweise ein Unternehmen damit beauftragen.

Was droht demjenigen, der seiner Pflicht nicht nachkommt?

Dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

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