Nach unzulässiger Anklage Verfahren gegen Rademacher-Jelten wird wieder aufgenommen
Das Bild war bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
Nach einer unzulässigen Anklage und einem kassierten Urteil bot sich in Sachen Christian Rademacher-Jelten der Staatsanwaltschaft Aurich ein Scherbenhaufen. Jetzt ergreift sie eine zweite Chance.
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