Berlin Deutsche Bahn scheitert vor Gericht: Bahnstreiks ab Mittwoch sind erlaubt
Der Warnstreik bei der Bahn ab 10. Januar kann von Arbeitsgerichten noch abgewendet werden. Bei Zügen der Transdev gibt es schon eine Entscheidung. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ab Mittwoch den Schienenverkehr bestreiken. Das Gericht hat die einstweiligen Verfügungen von Deutscher Bahn und Transdev abgewiesen.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden