Prozess in Leer 62-Jähriger baute zu Hause Cannabispflanzen an
Bei einer Durchsuchung wurden bei dem Leeraner Marihuana, Cannabispflanzen, Waffen und Bargeld gefunden. Für eine Verurteilung wegen Drogenhandels reichte das jedoch nicht.
Leer - Vor dem Amtsgericht Leer musste sich vor kurzem ein 62-Jähriger aus Leer wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Laut Anklage war es im April und im August 2022 bei dem Angeklagten zu Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei gekommen. Nach konkreten Details eines anonymen Hinweisgebers hatte ein Gericht die Beschlüsse ausgestellt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden eine größere Menge Marihuana, Cannabispflanzen, Wärme- und Lichtquellen sowie eine Feinwaage und Bargeld sichergestellt. Als Waffen wurden ein Baseballschläger, eine Schreckschusspistole, Klappmesser und eine Armbrust sichergestellt und klassifiziert.
Der Rechtsanwalt führte im Sinne des Angeklagten aus, dass der 62-Jährige vor einigen Jahren erkrankte und aufgrund chronischer Schmerzen seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Die Einnahme schmerzstillender Medikamente wurde erforderlich. Um seine Gesundheit durch die Einnahme harter Medikamente nicht zu gefährden, kaufte der Angeklagte Cannabissamen im Internet und pflanzte diese in Töpfen in seiner Wohnung an. Die Ernte, Marihuana, nutzte der Angeklagte nur für sich, um seine Schmerzen zu lindern. Dieser Erfolg trat auch ein, so sein Rechtsanwalt.
Nach der Durchsuchung gings zum Arzt
Nach der ersten Durchsuchung, bei der ihn Polizeibeamte über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt hatten, suchte der Leeraner seinen Hausarzt auf, der ihm bescheinigte, dass eine herkömmliche Therapie nicht zielführend sei. Eine Fachärztin in Oldenburg stellte dem Angeklagten einen Cannabisausweis und eine Dosierungsanleitung aus. Auch wurde ihm ein Umstieg vom Cannabisrauchen auf die Inhalation empfohlen. Im Rahmen der zweiten Durchsuchung stellten die Ermittler keinen Anbau mehr fest, sondern nur noch Restbestände Cannabis, die schon bei der ersten Durchsuchung vorhanden gewesen sein sollen.
Richter Grunwald ging noch mal auf die schriftlichen Hinweise ein, die zu den Durchsuchungsmaßnahmen geführt hatten. Die ausführlichen Hinweise in den Briefen führten schließlich zu den Ermittlungsverfahren. Laut Brief wollte der Leeraner sich mit dem Drogenhandel eine „goldene Nase“ verdienen. Allerdings fragte der Richter den Angeklagten, ob ihm der Anonyme „an die Karre“ fahren wollte. In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwältin alle Tatvorwürfe bestätigt. Ein Eigennutz sei aufgrund der erheblichen Menge sichergestellter Cannabispflanzen nicht glaubhaft. Der Angeklagte wurde schließlich vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung wegen des unerlaubten Besitzes in Verbindung mit der Herstellung von Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge verurteilt. In dem minderschweren Fall konnte das Gericht ein Handeltreiben nicht feststellen.
Gericht gibt positive Sozialprognose
Das Verfahren wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz wurde eingestellt. Zusätzlich muss der Leeraner eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro an die Drobs in Leer erfüllen. Das sichergestellte Bargeld sei dem Angeklagten wieder auszuhändigen. Anonyme Hinweise seien immer mit Vorsicht zu betrachten, so der Richter. Die Angaben des Angeklagten zu den Vorwürfen seien zwar zweifelhaft. Das Gericht sei schließlich jedoch nicht vom Handeltreiben überzeugt.
Für den Leeraner sprach auch, dass er keine Vorstrafen hatte. Als Ersttäter sei er einsichtig gewesen. Deshalb konnte das Gericht auch eine positive Sozialprognose stellen. Richter Grunwald ging von einem rechtstreuen Verhalten des Angeklagten in Zukunft aus. Schließlich sei dem Leeraner jetzt der legale Erwerb von Cannabis durch den Kauf auf Rezept möglich. Die Verteidigung war mit dem Urteil zufrieden, Rechtsmittel wurden nicht eingelegt.