Hamburg  Witwengeld statt Witwenrente: Diese Regeln gelten beim Tod von Beamten

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 23.01.2024 18:50 Uhr | 0 Kommentare
Wenn ein Beamter beziehungsweise Pensionär stirbt, haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf ein Witwengeld. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Wenn ein Beamter beziehungsweise Pensionär stirbt, haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf ein Witwengeld. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
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Stirbt der Ehepartner, hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwenrente. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen Beamten, gelten noch einmal besondere Regeln. Das steckt dahinter.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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