Hamburg Witwengeld statt Witwenrente: Diese Regeln gelten beim Tod von Beamten


Wenn ein Beamter beziehungsweise Pensionär stirbt, haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf ein Witwengeld. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Stirbt der Ehepartner, hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwenrente. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen Beamten, gelten noch einmal besondere Regeln. Das steckt dahinter.
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