Brüssel Die KI-Verordnung ist der EU gelungen – aber die Arbeit fängt gerade erst an
Das Kapitel „Künstliche Intelligenz“ darf auch nach dem Abschluss des EU-Gesetzes nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Gerade jetzt muss die EU in Innovation und Entwicklung investieren. Foto: IMAGO/Christian Ohde
Der EU, sonst als Bürokratiemonster bekannt, ist bei der KI-Verordnung eine flexible Gesetzgebung gelungen. Doch sie darf sich nicht auf diesen Lorbeeren ausruhen: Stattdessen muss sie jetzt beginnen, in Innovation und Entwicklung zu investieren.
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