Leben im Alter Online-Rechner für Pflegegrad

Uwe Prins
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Von Uwe Prins
| 21.06.2024 08:46 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Unterstützung während der Begutachtung ist hilfreich: Experten raten dazu, dass Angehörige oder Pflegekräfte beim Hausbesuch der Sachverständigen dabei sind. Foto: Pixabay
Unterstützung während der Begutachtung ist hilfreich: Experten raten dazu, dass Angehörige oder Pflegekräfte beim Hausbesuch der Sachverständigen dabei sind. Foto: Pixabay
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Die Verbraucherzentralen haben dieses kostenlose Internet-Programm entwickelt, damit Betroffene und Angehörige testen können, ob überhaupt Ansprüche auf eine Einstufung bestehen.

Ostfriesland - Der rechtliche Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist mit einer entsprechenden Begutachtung verbunden: Denn um beispielsweise Pflegegeld bekommen zu können, müssen Betroffene „pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung“ sein – und dafür ist ein sogenannter Pflegegrad erforderlich. Die entsprechende Einstufung erfolgt immer durch Gutachter des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen sind die Sachverständigen von Medicproof zuständig.

Um einschätzen zu können, ob überhaupt ein Pflegegrad vorliegt und ob ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung Aussicht auf Erfolg hat, haben die Verbraucherzentralen ein neues Online-Tool entwickelt: Der Pflegegradrechner ist kostenlos, werbefrei und bietet viele Erläuterungen.

Zwei Faktoren sind entscheidend

Grundsätzlich entscheiden zwei Faktoren über den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person: Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen. Beides wird anhand von sechs Lebensbereichen beurteilt, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Themen der sechs sogenannten Module: Mobilität, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

„Der Pflegegradrechner leitet Schritt für Schritt durch die Module und fragt dabei die Einschätzung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der betroffenen Person ab“, sagt Kai Kirchner. Am Ende werde entsprechend der erreichten Punktzahl die Pflegestufe ausgegeben, erläutert der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „So können Betroffene vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.“

Je nach Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse auch die Kosten für eine vollstationäre Betreuung im Heim. Foto: Pixabay
Je nach Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse auch die Kosten für eine vollstationäre Betreuung im Heim. Foto: Pixabay

Die Handhabung des Pflegegradrechners der Verbraucherzentralen ist einfach und die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung nach jedem Modul unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Falls ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt wird, kommt es auf jeden Fall zum Besuch eines Sachverständigen: Die Erstbegutachtung durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof muss immer persönlich erfolgen. Mögliche Folgebegutachtungen sind im Anschluss dann auch telefonisch möglich.

Experten empfehlen, sich für die Begutachtung „Verstärkung“ ins Haus zu holen. Das können Angehörige sein oder auch Pflegekräfte, die bereits mit der betroffenen Person vertraut sind.

Liegt ein bestimmter Pflegegrad vor, werden auch Kosten für sogenannte Hilfsmittel wie Rollatoren übernommen. Foto: Pixabay
Liegt ein bestimmter Pflegegrad vor, werden auch Kosten für sogenannte Hilfsmittel wie Rollatoren übernommen. Foto: Pixabay
Hilfreich ist es außerdem, alle Unterlagen vorlegen zu können, die für eine Einstufung relevant sein könnten: Aktuelle Berichte von Ärzten und Fachmedizinern gehören ebenso dazu wie Entlassungsberichte aus Reha-Einrichtungen und Kliniken, Medikamentenpläne und eine Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Rollator, Rollstuhl). Gibt es einen Schwerbehindertenausweis, sollte das dem Gutachter ebenfalls mitgeteilt werden. Und falls bereits ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, ist es sinnvoll, die Pflegedokumentationen vorzulegen.

Das Ergebnis der Begutachtung ist ausschlaggebend dafür, ob die betroffene Person als pflegebedürftig eingestuft wird, also einen Pflegegrad erhält. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es keine Leistungen der Pflegekasse. Gegen den Bescheid kann allerdings Widerspruch eingelegt werden. Wichtig: bestimmte Fristen müssen eingehalten werden.

Weitere Infos gibt es online unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de