Nach Beschwerde Tod der kleinen Marlene beschäftigt Generalstaatsanwaltschaft



Die kleine Marlene lag die meiste Zeit ihres Lebens in einem Inkubator. Foto: privat
Nur neun Tage nach ihrer Geburt stirbt die kleine Marlene aus Ostfriesland – wegen eines groben Arztfehlers. Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein, doch Marlenes Mutter geht dagegen vor.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf ga-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- GA-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein GA-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle