Nach Beschwerde Tod der kleinen Marlene beschäftigt Generalstaatsanwaltschaft
Die kleine Marlene lag die meiste Zeit ihres Lebens in einem Inkubator. Foto: privat
Nur neun Tage nach ihrer Geburt stirbt die kleine Marlene aus Ostfriesland – wegen eines groben Arztfehlers. Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein, doch Marlenes Mutter geht dagegen vor.
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